Kleintierpension

Der Betreiber einer Tierpension verbindet Tierliebe mit Dienstleistung und Unternehmergeist.

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Derzeit gibt es weder Ausbildung noch Berufsverband für die Betreiber von Kleintierpensionen.© Thomas Brodmann / animals-digital.de

Berufsbild

Wer eine erfolgreiche Tierpension führen möchte, muss mehr bieten als die bloße Verwahrung von Tieren. Einrichtungen wie ein angeschlossener Hunde- und Katzensalon, Hundeschule, Verkauf von Futter und Tierzubehör werden von den Kunden geschätzt. Am wichtigsten bleibt aber die optimale Versorgung der anvertrauten Tiere. Damit die 24 Stunden am Tag gewährleistet ist, sollte man eine Tierpension nur mit Helfern betreiben.

Die Investitionskosten hängen davon ab, ob man einen Neubau plant oder ob man lieber Miete zahlt. Folgende Eckdaten sollten auf alle Fälle berücksichtigt werden: Sollen zwei Menschen von den Einnahmen leben können, müssen mindestens 20 Boxen für Hund oder 40 Unterkünfte für Katzen (oder eine Kombination z. B. 10 Hunde/20 Katzen bereitgestellt werden). Während der Schulferien sollte die Tierpension ausgebucht sein, während des restlichen Jahres zumindest zur Hälfte belegt sein. Laufende Kosten wie Miete, Zinsen, Versicherungen, Futter usw. müssen unbedingt in eine Finanzanalyse einfließen.

Ausbildung

Derzeit gibt es weder Ausbildung noch Berufsverband für die Betreiber von Kleintierpensionen. Eine Tierpension muss als Gewerbe angemeldet werden. Der zukünftige Betreiber muss nachweisen, dass er hierfür geeignet ist. Wer vorher schon beruflich mit Tieren zu tun hatte (Tierarzt, Tierarzthelfer, Tierpfleger, Züchter usw.), wird damit keine Probleme haben. Sonst muss man entsprechend geschultes Personal einstellen, bzw. selber die nötigen Schulungen machen (Sachkundenachweis beim Veterinäramt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Landratsämter).

Voraussetzungen

Eine Tierpension darf nicht in einem reinen Wohngebiet errichtet werden. Am besten wählt man einen Standort, der möglichst weit weg von der Wohnbebauung liegt, um keine Nachbarn mit Hundegebell zu belästigen. Die Größe und die Ausstattung der Zwinger, Gehege oder Boxen ist durch Bestimmungen geregelt, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Beim zuständigen Kreisveterinär erfährt man, welche Auflagen zu erfüllen sind.

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