Neues Gesetz in Aussicht: Gassigehen mit Hunden soll zur Pflicht werden
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) möchte durch eine neue Verordnung die ausreichende Fürsorge und den Auslauf für Hunde garantieren. Nicht nur private Hundehalter, sondern auch Züchter sind von diesen geplanten Regeln betroffen.
Die neue Verordnung der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sieht vor, dass Hundehalter dazu verpflichtet werden, ihrem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Die sogenannte „Anbindehaltung“ soll außerdem vollständig verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Klöckners Entwurf muss nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2021. Zuerst hat die „Rheinische Post“ über den Entwurf berichtet. Auf Nachfrage der dpa sagte Klöckner: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.“
Auch Hundezüchter sind betroffen
Aus diesem Grund sind auch private und professionelle Züchter von den geplanten Regeln betroffen: Mindestens vier Stunden täglich sollen sich diese um die Welpen kümmern müssen. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass ein Betreuer höchstens noch drei Würfe gleichzeitig betreuen darf.
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands plant Klöckner zudem, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad erreichen können. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner.
Die Kontrolle des Gesetzes solle dem Ministerium zufolge bei den Behörden der einzelnen Länder liegen. Gerade bei privaten Hundehaltern dürfte sich das jedoch als schwer erweisen. Im Fokus stehe vor allem die Regulierung der Zwingerhaltung von Hunden.