Hund anmelden Schritt für Schritt
Die Anschaffung eines neuen Hundes ist auch mit Verwaltungsaufwand verbunden. In Deutschland muss jeder Hund bei der zuständigen Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet werden. Lesen Sie hier, wie die Anmeldung abläuft, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Dokumente benötigt werden.
Bei der Neuanschaffung eines Hundes oder Umzug in eine andere Gemeinde muss ein Hund an- bzw. umgemeldet werden. Auch bei Abgabe oder Tod des Hundes ist es notwendig, den Hund wieder abzumelden. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier.
Hund anmelden – So geht’s
Wer in Deutschland lebt und einen Hund besitzt, muss diesen verpflichtend am jeweiligen Wohnsitz zur Hundesteuer anmelden. In der Regel ist die Anmeldung kostenlos. Die Anmeldung erfolgt auf dem zuständigen Steuer- und Stadtkassenamt der Gemeinde, in der man seinen festen Wohnsitzt hat. Auf der Homepage vieler Gemeinden kann die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer online vorgenommen werden, alternativ auch per E-Mail, Post oder Telefon. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nur noch in seltenen Fällen notwendig.
Sonderfall: Anmeldung zum Hunderegister
In einigen Bundesländern wie Hamburg und Niedersachsen ist die Anmeldung bei einem Hunderegister verpflichtend. Eingeschlossen in diese Anmeldung ist auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Zur Anmeldung benötigen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf 15 bis 30 Euro.
Unterlagen und Angaben zur Anmeldung
Um Ihren Hund bei der Gemeinde anzumelden, sollten Sie schon im Vorfeld die nötigen Unterlagen und Angaben heraussuchen, damit die Anmeldung gleich reibungslos ablaufen kann.
Folgende Angaben benötigen Sie:
- Name und gemeldete Adresse
- Angaben zum Hund: Alter, Rasse, Tag der Anschaffung
- Ggf. Name und Adresse des Vorbesitzers
- Ggf. Adresse des vorherigen Wohnsitzes (bei Ummeldung)
- Ggf. Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis (bei Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden)
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis bzw. Pass
- Mikrochip-Nummer des Hundes
- Bescheinigung über Hundehaftpflichtversicherung
- Geld für anfallende Gebühren
Wann muss ein Hund angemeldet werden?
Jeder Hund in Deutschland muss bei der zuständigen Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet werden, bzw. in ein Haustierregister eingetragen werden. Die Fristen zur Anmeldung variieren. Informieren Sie sich daher unbedingt bei Umzug oder Neuanschaffung rechtzeitig über die bei Ihnen geltenden Fristen. Im Allgemeinen kann man sich an folgenden Fristen orientieren:
- Welpe: nach Vollendung des 3. Lebensmonats
- Neuanschaffung: 2 – bis 4 Wochen nach Erhalt des Hundes
- Umzug: 2 – bis 4 Wochen nach Umzug
Anmeldung erfolgt – Was ist jetzt zu tun?
Nach erfolgter Registration Ihres Hundes bei der zuständigen Gemeinde mit der Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie:
- Steuerbescheid
- Hundesteuermarke mit individueller Kennnummer
Die Hundesteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sobald er das Haus verlässt. Auch im eigenen Garten muss der Hund die Hundesteuermarke tragen.
Je nach gewählter Option müssen Sie nun ein- bis zweimal jährlich pro Hund die Hundesteuer entrichten. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde bestimmt und ist dadurch überall unterschiedlich. In Deutschland liegen die Kosten zwischen 30 und 190 Euro im Jahr. In kleinen Gemeinden ist die Hundesteuer in der Regel deutlich günstiger als in Großstädten. Die Hundesteuer für einen zweiten Hund ist häufig etwas teurer als die des ersten Hundes.
Abmeldung des Hundes bei Tod oder Umzug
Ist der Hund gestorben, Sie haben ihn abgegeben oder sind mit dem Hund in eine neue Gemeinde gezogen, müssen Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen in der bisher gemeldeten Gemeinde abmelden. Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung in vielen Fällen online eingereicht werden. Sie benötigen:
- Bei Tod: Sterbebescheinigung durch Tierarzt
Bei Abgabe: Kopie des Abgabevertrags
Bei Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsschein des Tierheims
Bei Wegzug: Meldebestätigung des neuen Wohnortes - Hundesteuermarke
- Abmeldeformular der zuständigen Gemeinde
- Personalausweis bzw. Pass