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Skandalöse Entscheidung: Verurteilte Tierquälerin darf weiter Hunde halten

Obwohl sie wegen Tierquälerei verurteilt wurde, darf Silvia S. auch künftig drei Hunde besitzen. Die Entscheidung sorgt für große Empörung.

Verwahrloster Hund hinter Stahltor
128 Hunde wurde auf ihrem Grundstück beschlagnahmt - dennoch darf sie weiter Hunde halten (Symbolbild)© stock.adobe.com/kranidi

Im Dezember letzten Jahres hatte das Veterinäramt 128 verwahrloste Tiere auf einem Gelände in Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) beschlagnahmt. Viele Tiere waren unterernährt, verletzt und lebten unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Zwei Hunde wurden tot aufgefunden. Wir haben berichtet: Tierquälerei in Tierpension: 128 verwahrloste Hunde beschlagnahmt

Trotz dieser gravierenden Missstände darf die Besitzerin des Hofes, Silvia S., weiterhin Hunde halten – so entschied jetzt der Landkreis Saalekreis.

Die Behörden dokumentieren bereits seit 2016 regelmäßig Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die selbst ernannte „Hunde-Therapeutin“. Im Jahr 2022 verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 1600 Euro wegen Tierquälerei.

Zum angesetzten Gerichtstermin im März erschien Silvia S. nicht persönlich, ließ aber über ihren Anwalt mitteilen, dass sie den Strafbefehl akzeptiere.

Neben der fehlenden Hundesteuerzahlung versorgt Silvia S. ihre Tiere laut Amt nicht angemessen. Dennoch traf Amtstierärztin Maria Dölz (48) die Entscheidung, der Frau die Haltung von bis zu drei Hunden weiterhin zu gestatten.

Die Argumentation der Behörde:Würde man ihr die Tierhaltung komplett untersagen, könnte sie sich unkontrolliert neue Tiere anschaffen – und das Amt hätte dann keine rechtliche Grundlage mehr für regelmäßige Kontrollen.

„Wir sehen Frau S. als Tier-Messie. Sie betreibt Animal-Hording. Anfangs hatte sie drei eigene Hunde – doch die Zahl stieg sprunghaft. Bald zählten wir 50 Eigen-Hunde in ihrer Pension“, erklärt Amtstierärztin Dölz (bild.de).

Weiter sagt sie: „Unsere Erfahrungen mit Tier-Messies sind, dass sie sich immer wieder neue Tiere anschaffen, wenn wir ihnen alle wegnehmen. Dann hätten wir auch keine Möglichkeit mehr, regelmäßig bei Frau S. die Haltungsbedingungen zu kontrollieren.“

Auch Ralf Seeger (62), bekannt als Deutschlands härtester Tierschützer, kritisiert die Entscheidung: „Die Absicht, Frau S. weiter zu kontrollieren, ist gut gemeint. Aber die Kontrollen müssten zum Wohl der Hunde engmaschig sein. Das kann nicht gewährleistet werden.“ (bild.de)

Sein Fazit: „Deshalb bin ich dagegen, einem Tier-Messie wie ihr weiter die Haltung zu gestatten.“

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Quellen:

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