Vorschriften für den Hund in Berlin
Wer mit dem Hund nach Berlin möchte, sollte auf einige lokale Vorschriften achten. In die hundefreundliche Bundeshauptstadt reisen jährlich über 5 Millionen Besucher und bietet auch abwechslungsreiche Wege für ausgiebige Spaziergänge.
Berlin zählt zu einer der hundefreundlichsten Städte von Deutschland. Viele Wege führen durch die Stadt, aber auch hinaus ins Grüne. In Berlin gelten zudem einige lokale Vorschriften für Hundehalter.
Lokale Vorschriften
1. Leinenzwang mit höchstens einer 1 Meter langen Hundeleine in Fußgängerzonen und Straßen mit erhöhter Menschansammlung und in öffentlichen Gebäuden.
2. Leinenzwang mit höchstens 2 Meter langer Hundeleine in öffentlichen Grünanlagen, Parks oder Waldflächen. Ausnahmen sind gekennzeichnet.
3. Hundeverbote auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Grünanlagen und Badeanstalten. Teilweise gilt das Verbot auch in öffentlichen Gebäuden und Geschäften.
4. Hundekot muss aufgesammelt und entfernt werden. Bei Verstoß ist mit einem Ordnungsgeld zu rechnen.
5. Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde. In gekennzeichneten Gebieten ist Freilauf erlaubt, jedoch nicht ohne Maulkorb.