Einreisebestimmungen für Katzen in Gelistete Drittländer

Die Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003 enthält folgende Länder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.

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Island. © Fotolia

Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland (Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die jünger als 3 Monate sind, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte.

Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt ausgeführt werden.

Außerdem werden noch folgende Drittländer gelistet, die einen den EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich des Tollwutsituation zeigen: Ascension, Argentinien, Vereinnigte Arabische Emirate, Antugua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Balarus, Bermuda, Bosnien Herzegowina, Britische Jungferninseln, Kanada, Chile, Fidschi Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Neukaledonien, Neuseeland, Fraznzösisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Rumänien, Singapur, St. Helena, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte.

Diese Länder müssen einen Nachweis über den Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 10 der Verordnung 998/2003 beschrieben sind.  

Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichten (einige Länder sind unten aufgeführt, ansonsten geben auch hier Botschaften/Konsulate Auskunft). Wer aus diesen Ländern Tier einführt/zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.

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Allgemeine Informationen

Informationen zu Einreisebestimmungen in Urlaubsländer sind auch über das Urlaubsberatungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes, Tel.: +49 (0)228 6049672 von Montag bis Freitag zwischen 10.00-18.00 Uhr (erreichbar vom 2. Mai – 15. September) erhältlich.

Außerdem finden Sie auch auf der Webseite von Intervet: http://www.intervet.de. wichtige Information zur Ein- bzw. Ausreise.

Die Anzahl der Tiere die in Flugzeugkabinen mitreisen dürfen ist auf ca. zwei beschränkt. Diese dürfen nicht schwerer als fünf Kilo sein. Größere Tiere werden in Boxen im Transportraum untergebracht. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften sollten sie sich rechtzeitig informieren.

Alle Formalitäten, soweit nicht genannt, erfragen Sie bitte beim Konsulat. Alle touristischen Informationen, Gebiets- und Ortsprospekte usw. gibt Ihnen das Fremdenverkehrsamt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Reisekrankheiten im Urlaub – mehr dazu unter 0190 - 213 265 022.

Australien

Einreisebestimmungen

Strenge Bestimmungen:

1.    Mindestalter 6 Monate

2.    Gechippt

3.    Tollwutimpfung

4.    Blutprobe und

5.    Titerbestimmung

Einreisegenehmigungen beantragen und mindestens 30 Tage Quarantäne bei Einreise aus EU-Ländern.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.australia.gov.au.

Adressen:

Botschaft

Wallstraße 76-79

D-10179 Berlin

Tel.: +49 (0)30 8800880

Fax: +49 (0)30 880088210

E-Mail: info@australian-embassy.de

Internet: http://www.australian-embassy.de

Australisches Fremdenverkehrsamt

Neue Mainzer Straße 22

D-60311 Frankfurt

Tel.:+49 (0)69 2740060

Fax: +49 (0)69 27400640

Internet: http://www.australia.com

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft:

Canberra

119 Empire Circuit

Yarralumla

Canberra A.C.T. 2600

Tel. +61 2 62701911

Fax +61 2 62701951

E-Mail: info1@germanembassy.org.au

Internet: http://www.germanembassy.org.au

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Bosnien-Herzegowina

Einreisebestimmungen

Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden. Im Impfpass muss von einem Tierarzt bescheinigt sein, dass die erforderlichen Schutzimpfungen gegen Tollwut und Staupe erfolgt sind. Mindestens 15 Tage vor Einreise muss diese erfolgt sein. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Adressen:

Botschaft

Albertinenstraße 7

D-1416 Berlin

Tel.: +49 (0)30 8025050

Fax: +49 (0)30 8021501

E-Mail: mail@botschaftbh.de

Internet: http://www.botschaftbh.de   

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

nl Buka bb

71000 Sarajewo

Tel.: +387 33 275000

Fax +387 33 652978

Postanschrift:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

PP488

71000 Sarajewo

Bosnien und Herzegowina

E-Mail: debosara@mail.bih.net.ba

Island

Einreisebestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Imports von Tieren sind in Island äußerst streng. Importgenehmigungen werden nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unter bestimmten Vorraussetzungen erteilt.

Eine der Vorraussetzungen ist, dass das Tier nach Ankunft in Island für eine Dauer von bis zu vier Monaten in völliger Isolation von anderen Tieren (Quarantäne) gehalten werden muss. Aus diesem Grund wird Touristen wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.

Adressen:

Landbúna arrá uneyti

Sölvhólgötu 7, 150 Reykjavík, Iceland

Tel.: 003/54/5459750

Fax: 003/54/5521160

Email: postur@lan.stjr.is

Internet: http://www.stjr.is/lan

Botschaft

Rauchstraße 1

10787 Berlin

Tel.: +49 (0)30 26554525

Fax: +49 (0)30 26554526

E-Mail: icemb.berlin@utn.stjr.is

Internet: http://www.botschaft-island.de

Isländisches Fremdenverkehrsamt

Frankfurter Straße 181

D-63263 Neu-Isenburg

Tel.: +49 (0)6102 254484

Fax: +49 (0)6102 254470

Internet: http://www.icetourist.de

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

IS-101 Reykjavik

Laufásvegur 31

Tel.: 003-54 5301100

Fax: 003-54 5301101

E-Mail: embager@internet.is

Kroatien

Einreisebestimmungen

Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit Microchip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.

Vom Tierarzt ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.

Eine mindestens 6-monatige und nicht älter als 1 Jahr alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.

Adressen:

Botschaft

Kurfürstendamm 72

D-10709 Berlin

Tel.: +49 (0)30 23628951

Fax: +49 (0)30 2328965

Kroatische Zentrale für Tourismus

Karlsruher Straße 18/VIII

D-60329 Frankfurt

Tel.: +49 (0)69 252045

Fax: +49 (0)69 252054

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Ulica grada Vukovara 64

HR-10000 Zagreb

Tel.: +385 (0)1 6158105

Fax: +385 (0)1 6155536

E-Mail: deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr

Internet: http://www.zagreb.diplo.de/

Mexiko

Einreisebestimmungen

Ein Internationaler Impfpass, der die Eintragungen über die Tollwutimpfung und eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung – nicht älter als eine Woche – enthält, ist erforderlich. Dieser Impfpass muss in englischer oder spanischer Sprache übersetzt sein.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt, die jeweilige Fluggesellschaft oder an die Dirección General de Inspección Fitozanitaria in Mexico City, Fax: +52 55 57843231 (24 Stunden erreichbar).

Adressen:

Botschaft

Klingelhöferstraße 3

D-10785 Berlin

Tel.: +49 (0)30 2693230

Fax: +49 (0)30 269323325

E-Mail: mail@embamexale.de

Internet: http://www.embamex.de

Staatliches Mexikanisches Verkehrsamt

Taunusanlage 21

D-60329 Frankfurt

Tel.: +49 (0)69 253413

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Lord Byron 737

Col. Polanco

11560 México, D.F.

Tel.: 0155 52832200

Fax: 0155 52812588 und 2805534

E-Mail: info@embajada-alemana.org.mx

Internet: http://www.embajada-alemana.org.mx

Neuseeland

Einreisebestimmungen

Es gelten sehr strenge Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren jeder Art. Für die Mitnahme von Hunden und Katzen empfiehlt es sich Kontakt mit der zuständigen Veterinärbehörde aufzunehmen. Weitere Informationen unter: www.maf.govt.nz/biosecurity/imports/animals/standards/index.htm  oder

Import Management Section, Animal Biosecurity Group, Ministry of Agriculture and Forestry, PO Box 2526, Wellington, New Zealand, Tel.: +64 4 4989625, Fax: +64 4 4744132.

Adressen:

Botschaft

Friedrichstraße 60

D-10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 206210

Fax: +49 (0)30 2061114

E-Mail: nzembassy.berlin@t-online.de

Internet: http://www.nzembassy.com

Fremdenverkehrsamt von Neuseeland

Rossmarkt 11

D-60311 Frankfurt

Tel.: +49 (0)69 9712110

Fax: +49 (0)69 97121113

E-Mail: info@newzealand.de

Internet: http://www.newzealand.de

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Wellington

90–92 Hobson Street

Thorndorn

P.O. Box 1687

Tel.: +64 4 4736063

Fax: +64 4 4736069

Internet: http://www.wellington.diplo.de

Norwegen

Einreisebestimmungen

Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG).

Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Microchip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegeräte zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.

Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standart) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.

Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Diese Analyse braucht bei Tiere, die nach der Erstimpfung jeweils den vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt werden.

Ungeimpfte Tiere aus anderen Ländern als Großbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.

Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogramms mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorherige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzusehen.

Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis einen Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchen das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfung, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlung bescheinigt.

Hunde, Katzen, Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).

Adressen:

Internet: http://www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm

Botschaft

Rauchstraße 1

D-10787 Berlin

Tel.: +49 (0)30 505050

Fax: +49 (0)30 505055

E-Mail: emb.berlin@mfa.no

Internet: http://www.norwegen.org

Norwegisches Fremdenverkehrsamt

Mundsburger Damm 45

D-20433 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 2294150

Fax: +49 (0)40 229488

Internet: http://www.visitnorway.com

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Oscarsgate 45

N-0258 Oslo 2

Tel.: +47 23275400

Fax: +47 22447672

E-Mail: post@deutschebotschaft.no

Internet: http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/oslo/de/Startseite.html

Rumänien

Einreisebestimmungen

Ein Tollwut-Impfzeugnis (Impfung bei Hunden vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten, bei Katzen: höchstens sechs Monate), sowie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als zehn Tage) sind mitzuführen.

Adressen:

Botschaft

Dorotheenstraße 62-66

D-10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 21239202

Fax: +49 (0)30 21239399

E-Mail: office@rumaenische-botschaft.de

Internet: http://www.rumaenische-botschaft.de

Rumänisches Touristenamt

Budapester Straße 20a

Tel.: +49 (0)30 2419041

Fax: +49 (0)30 24725020

E-Mail: berlin@tourismus.de

Internet: http://www.rumaenien-tourismus.de   

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Str. Cpt. Av. Gheorghe Demetriade 6-8

011848 Bukarest

Tel. +40 21 2029830

Fax: +40 21 2305846

E-Mail: botschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro

Internet: http://www.bukarest.diplo.de

Russische Föderation

Einreisebestimmungen

Es muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als 10 Tage ist. Hunde und Katzen benötigen außerdem eine im Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten erfolgt sein.

Adressen

Botschaft

Unter den Linden 63-65

D-10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 229110

Fax: +49 (0)30 2299397

E-Mail: info@russische-botschaft.de

Internet: http://www.russische-botschaft.de

Russisches Fremdenverkehrsbüro

Dudenstraße 78

D-10965 Berlin

Tel.: 0190 7 61655

Fax: 0190 78 600041

E-Mail: info@russlandinfo.de

Internet: http://www.russlandinfo.de

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Mosfilmowskaja 56

119285 Moskau

Russland

Tel.: +7 095 9379500

Fax: +7 095 9382354

E-Mail: visa-konsular@deutschebotschaft-moskau.ru

Internet: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/Startseite.html

Schweiz

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist seit 2007 analog zu den EU Richtlinien geregelt: Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers, bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einfuhr. Bei Einreise aus anderen Ländern als Deutschland erhalten Sie zusätzliche Informationen unter www.bvet.admin.ch.

Adressen:

Botschaft

Kirchstraße 13

D-10557 Berlin

Tel.: +49 (0)30 3904000

Fax: +49 (0)30 3911030

Schweiz Tourismus: Informationen und Prospektmaterial erhalten Sie über die kostenlose Rufnummer: 00800 10020030 (täglich, auch an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 21.00 Uhr), Fax: 00800 10020031, E-Mail: info.de@switzerlandtourism.ch

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Willadingweg 83

CH-3006 Bern

Tel.: +41 31 3594111

Fax: +41 31 3594444

E-Mail: post@deutsche-botschaft.de

Internet: http://www.deutsche-botschaft.ch

Generalkonsulat

28 C chemin du Petit-Saconnex

CH-1209 Genf

Tel.: +41 22 7301111

Fax: +41 22 7303043

E-Mail: mission.germany@ties.itu.int

Internet: http://www.genf.diplo.de

Honorarkonsulat

Freigutstraße 15

CH-8002 Zürich

Tel.: +41 1 2017222

Fax: +41 1 2017229

Honorarkonsulat

Badischer Bahnhof

Schwarzwaldallee 200

CH-4058 Basel

Tel.: +41 61 6933303

Fax: +41 61 6933306

Honorarkonsulat

Via Soave 9""

CH-6900 Lugano

Tel.: +41 91 9227882

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Einreisebestimmungen:

Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf Menschen übertragbaren Krankheiten sind.

Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut gempft sein, es sei denn , sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S.-Public-Health-Service-Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft wird und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Fand die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise statt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis nach der Impfung 30 Tage vergangen sind. Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.

Adressen:

Deutsche Vertretung vor Ort:

Botschaft

Washington

4645 Reservoir Road

N.W. Washington D.C. 20007-1998

Tel.: +1 202 2984000

Internet: http://www.germany-info.org

 

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