Einreisebestimmungen für Katzen in Gelistete Drittländer
Die Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003 enthält folgende Länder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland (Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung). Eine Einreise von Welpen, die jünger als 3 Monate sind, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte.
Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt ausgeführt werden.
Außerdem werden noch folgende Drittländer gelistet, die einen den EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich des Tollwutsituation zeigen: Ascension, Argentinien, Vereinnigte Arabische Emirate, Antugua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Balarus, Bermuda, Bosnien Herzegowina, Britische Jungferninseln, Kanada, Chile, Fidschi Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Neukaledonien, Neuseeland, Fraznzösisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Rumänien, Singapur, St. Helena, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte.
Diese Länder müssen einen Nachweis über den Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 10 der Verordnung 998/2003 beschrieben sind.
Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichten (einige Länder sind unten aufgeführt, ansonsten geben auch hier Botschaften/Konsulate Auskunft). Wer aus diesen Ländern Tier einführt/zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.
Allgemeine Informationen
Informationen zu Einreisebestimmungen in Urlaubsländer sind auch über das Urlaubsberatungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes, Tel.: +49 (0)228 6049672 von Montag bis Freitag zwischen 10.00-18.00 Uhr (erreichbar vom 2. Mai – 15. September) erhältlich.
Außerdem finden Sie auch auf der Webseite von Intervet: http://www.intervet.de. wichtige Information zur Ein- bzw. Ausreise.
Die Anzahl der Tiere die in Flugzeugkabinen mitreisen dürfen ist auf ca. zwei beschränkt. Diese dürfen nicht schwerer als fünf Kilo sein. Größere Tiere werden in Boxen im Transportraum untergebracht. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften sollten sie sich rechtzeitig informieren.
Alle Formalitäten, soweit nicht genannt, erfragen Sie bitte beim Konsulat. Alle touristischen Informationen, Gebiets- und Ortsprospekte usw. gibt Ihnen das Fremdenverkehrsamt.
Erste-Hilfe-Maßnahmen und Reisekrankheiten im Urlaub – mehr dazu unter 0190 - 213 265 022.
Australien
Einreisebestimmungen
Strenge Bestimmungen:
1. Mindestalter 6 Monate
2. Gechippt
3. Tollwutimpfung
4. Blutprobe und
5. Titerbestimmung
Einreisegenehmigungen beantragen und mindestens 30 Tage Quarantäne bei Einreise aus EU-Ländern.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.australia.gov.au.
Adressen:
Botschaft
Wallstraße 76-79
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0)30 8800880
Fax: +49 (0)30 880088210
E-Mail: info@australian-embassy.de
Internet: http://www.australian-embassy.de
Australisches Fremdenverkehrsamt
Neue Mainzer Straße 22
D-60311 Frankfurt
Tel.:+49 (0)69 2740060
Fax: +49 (0)69 27400640
Internet: http://www.australia.com
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft:
Canberra
119 Empire Circuit
Yarralumla
Canberra A.C.T. 2600
Tel. +61 2 62701911
Fax +61 2 62701951
E-Mail: info1@germanembassy.org.au
Internet: http://www.germanembassy.org.au
Bosnien-Herzegowina
Einreisebestimmungen
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis muss vorgelegt werden. Im Impfpass muss von einem Tierarzt bescheinigt sein, dass die erforderlichen Schutzimpfungen gegen Tollwut und Staupe erfolgt sind. Mindestens 15 Tage vor Einreise muss diese erfolgt sein. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.
Adressen:
Botschaft
Albertinenstraße 7
D-1416 Berlin
Tel.: +49 (0)30 8025050
Fax: +49 (0)30 8021501
E-Mail: mail@botschaftbh.de
Internet: http://www.botschaftbh.de
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
nl Buka bb
71000 Sarajewo
Tel.: +387 33 275000
Fax +387 33 652978
Postanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
PP488
71000 Sarajewo
Bosnien und Herzegowina
E-Mail: debosara@mail.bih.net.ba
Island
Einreisebestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Imports von Tieren sind in Island äußerst streng. Importgenehmigungen werden nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unter bestimmten Vorraussetzungen erteilt.
Eine der Vorraussetzungen ist, dass das Tier nach Ankunft in Island für eine Dauer von bis zu vier Monaten in völliger Isolation von anderen Tieren (Quarantäne) gehalten werden muss. Aus diesem Grund wird Touristen wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.
Adressen:
Landbúna arrá uneyti
Sölvhólgötu 7, 150 Reykjavík, Iceland
Tel.: 003/54/5459750
Fax: 003/54/5521160
Email: postur@lan.stjr.is
Internet: http://www.stjr.is/lan
Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 26554525
Fax: +49 (0)30 26554526
E-Mail: icemb.berlin@utn.stjr.is
Internet: http://www.botschaft-island.de
Isländisches Fremdenverkehrsamt
Frankfurter Straße 181
D-63263 Neu-Isenburg
Tel.: +49 (0)6102 254484
Fax: +49 (0)6102 254470
Internet: http://www.icetourist.de
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
IS-101 Reykjavik
Laufásvegur 31
Tel.: 003-54 5301100
Fax: 003-54 5301101
E-Mail: embager@internet.is
Kroatien
Einreisebestimmungen
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit Microchip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.
Vom Tierarzt ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Eine mindestens 6-monatige und nicht älter als 1 Jahr alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.
Adressen:
Botschaft
Kurfürstendamm 72
D-10709 Berlin
Tel.: +49 (0)30 23628951
Fax: +49 (0)30 2328965
Kroatische Zentrale für Tourismus
Karlsruher Straße 18/VIII
D-60329 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 252045
Fax: +49 (0)69 252054
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Ulica grada Vukovara 64
HR-10000 Zagreb
Tel.: +385 (0)1 6158105
Fax: +385 (0)1 6155536
E-Mail: deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr
Internet: http://www.zagreb.diplo.de/
Mexiko
Einreisebestimmungen
Ein Internationaler Impfpass, der die Eintragungen über die Tollwutimpfung und eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung – nicht älter als eine Woche – enthält, ist erforderlich. Dieser Impfpass muss in englischer oder spanischer Sprache übersetzt sein.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Tierarzt, die jeweilige Fluggesellschaft oder an die Dirección General de Inspección Fitozanitaria in Mexico City, Fax: +52 55 57843231 (24 Stunden erreichbar).
Adressen:
Botschaft
Klingelhöferstraße 3
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2693230
Fax: +49 (0)30 269323325
E-Mail: mail@embamexale.de
Internet: http://www.embamex.de
Staatliches Mexikanisches Verkehrsamt
Taunusanlage 21
D-60329 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 253413
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Lord Byron 737
Col. Polanco
11560 México, D.F.
Tel.: 0155 52832200
Fax: 0155 52812588 und 2805534
E-Mail: info@embajada-alemana.org.mx
Internet: http://www.embajada-alemana.org.mx
Neuseeland
Einreisebestimmungen
Es gelten sehr strenge Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren jeder Art. Für die Mitnahme von Hunden und Katzen empfiehlt es sich Kontakt mit der zuständigen Veterinärbehörde aufzunehmen. Weitere Informationen unter: www.maf.govt.nz/biosecurity/imports/animals/standards/index.htm oder
Import Management Section, Animal Biosecurity Group, Ministry of Agriculture and Forestry, PO Box 2526, Wellington, New Zealand, Tel.: +64 4 4989625, Fax: +64 4 4744132.
Adressen:
Botschaft
Friedrichstraße 60
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 206210
Fax: +49 (0)30 2061114
E-Mail: nzembassy.berlin@t-online.de
Internet: http://www.nzembassy.com
Fremdenverkehrsamt von Neuseeland
Rossmarkt 11
D-60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 9712110
Fax: +49 (0)69 97121113
E-Mail: info@newzealand.de
Internet: http://www.newzealand.de
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Wellington
90–92 Hobson Street
Thorndorn
P.O. Box 1687
Tel.: +64 4 4736063
Fax: +64 4 4736069
Internet: http://www.wellington.diplo.de
Norwegen
Einreisebestimmungen
Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG).
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Microchip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegeräte zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standart) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Diese Analyse braucht bei Tiere, die nach der Erstimpfung jeweils den vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt werden.
Ungeimpfte Tiere aus anderen Ländern als Großbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogramms mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorherige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzusehen.
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis einen Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchen das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfung, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlung bescheinigt.
Hunde, Katzen, Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Adressen:
Internet: http://www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm
Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 505050
Fax: +49 (0)30 505055
E-Mail: emb.berlin@mfa.no
Internet: http://www.norwegen.org
Norwegisches Fremdenverkehrsamt
Mundsburger Damm 45
D-20433 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 2294150
Fax: +49 (0)40 229488
Internet: http://www.visitnorway.com
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Oscarsgate 45
N-0258 Oslo 2
Tel.: +47 23275400
Fax: +47 22447672
E-Mail: post@deutschebotschaft.no
Internet: http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/oslo/de/Startseite.html
Rumänien
Einreisebestimmungen
Ein Tollwut-Impfzeugnis (Impfung bei Hunden vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten, bei Katzen: höchstens sechs Monate), sowie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als zehn Tage) sind mitzuführen.
Adressen:
Botschaft
Dorotheenstraße 62-66
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 21239202
Fax: +49 (0)30 21239399
E-Mail: office@rumaenische-botschaft.de
Internet: http://www.rumaenische-botschaft.de
Rumänisches Touristenamt
Budapester Straße 20a
Tel.: +49 (0)30 2419041
Fax: +49 (0)30 24725020
E-Mail: berlin@tourismus.de
Internet: http://www.rumaenien-tourismus.de
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Str. Cpt. Av. Gheorghe Demetriade 6-8
011848 Bukarest
Tel. +40 21 2029830
Fax: +40 21 2305846
E-Mail: botschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro
Internet: http://www.bukarest.diplo.de
Russische Föderation
Einreisebestimmungen
Es muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als 10 Tage ist. Hunde und Katzen benötigen außerdem eine im Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten erfolgt sein.
Adressen
Botschaft
Unter den Linden 63-65
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 229110
Fax: +49 (0)30 2299397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Internet: http://www.russische-botschaft.de
Russisches Fremdenverkehrsbüro
Dudenstraße 78
D-10965 Berlin
Tel.: 0190 7 61655
Fax: 0190 78 600041
E-Mail: info@russlandinfo.de
Internet: http://www.russlandinfo.de
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Mosfilmowskaja 56
119285 Moskau
Russland
Tel.: +7 095 9379500
Fax: +7 095 9382354
E-Mail: visa-konsular@deutschebotschaft-moskau.ru
Internet: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/Startseite.html
Schweiz
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist seit 2007 analog zu den EU Richtlinien geregelt: Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers, bei Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einfuhr. Bei Einreise aus anderen Ländern als Deutschland erhalten Sie zusätzliche Informationen unter www.bvet.admin.ch.
Adressen:
Botschaft
Kirchstraße 13
D-10557 Berlin
Tel.: +49 (0)30 3904000
Fax: +49 (0)30 3911030
Schweiz Tourismus: Informationen und Prospektmaterial erhalten Sie über die kostenlose Rufnummer: 00800 10020030 (täglich, auch an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 21.00 Uhr), Fax: 00800 10020031, E-Mail: info.de@switzerlandtourism.ch
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Willadingweg 83
CH-3006 Bern
Tel.: +41 31 3594111
Fax: +41 31 3594444
E-Mail: post@deutsche-botschaft.de
Internet: http://www.deutsche-botschaft.ch
Generalkonsulat
28 C chemin du Petit-Saconnex
CH-1209 Genf
Tel.: +41 22 7301111
Fax: +41 22 7303043
E-Mail: mission.germany@ties.itu.int
Internet: http://www.genf.diplo.de
Honorarkonsulat
Freigutstraße 15
CH-8002 Zürich
Tel.: +41 1 2017222
Fax: +41 1 2017229
Honorarkonsulat
Badischer Bahnhof
Schwarzwaldallee 200
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 6933303
Fax: +41 61 6933306
Honorarkonsulat
Via Soave 9""
CH-6900 Lugano
Tel.: +41 91 9227882
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Einreisebestimmungen:
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf Menschen übertragbaren Krankheiten sind.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut gempft sein, es sei denn , sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S.-Public-Health-Service-Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft wird und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Fand die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise statt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis nach der Impfung 30 Tage vergangen sind. Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.
Adressen:
Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Washington
4645 Reservoir Road
N.W. Washington D.C. 20007-1998
Tel.: +1 202 2984000
Internet: http://www.germany-info.org
- Einreisebestimmungen für Katzen in Gelistete Drittländer
- Einreisebestimmungen für Katzen in Nichtgelistete Drittländer