News

Afrikanische Schweinepest ausgebrochen: Diese Schutzmaßnahmen gelten

Nach dem Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildschweins im Kreis Olpe wurden weitere tote Tiere entdeckt. Seit 17.06 gelten offizielle Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Wildschwein im Wald
Für Menschen und Haustiere ist das Virus ungefährlich – für Wild- und Hausschweine gilt hingegen Lebensgefahr.© stock.adobe.com/WildMedia

Agrarministerin Silke Gorißen (CDU) wies bei einem Besuch im Kreishaus Olpe auf die große Rolle des Menschen bei der Verbreitung des Virus hin – insbesondere durch unsachgemäß entsorgte Lebensmittel oder kontaminierte Kleidung und Schuhe.

15-Kilometer-Sperrzone rund um den Fundort

Um den Fundort wurde eine rund 15 Kilometer große Sperrzone eingerichtet. Innerhalb dieser Zone gelten folgende Auflagen:

  • Allgemeines Jagdverbot mit wenigen Ausnahmen
  • Transportverbot für Wild- und Hausschweine sowie deren Fleisch und Nebenprodukte
  • Reinigungs- und Desinfektionspflicht nach Kontakt mit Wildschweinen – auch für Fahrzeuge und Hunde
  • Leinenpflicht für Hunde im privaten Bereich

Außerhalb der Zone gelten zusätzlich:

  • Verbot der Freilandhaltung von Schweinen
  • Meldepflicht für Schweinehalter hinsichtlich Bestandsgröße, Krankheitsfällen und Todesfällen

Die Vorschriften treten am Dienstagabend, 24 Stunden nach der Veröffentlichung, in Kraft.

Weitere Tiere entdeckt – Untersuchungen laufen

Der erste bestätigte ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen betrifft ein Wildschwein in Kirchhundem. Inzwischen wurden weitere tote Tiere entdeckt, die derzeit als Verdachtsfälle gelten. Ob auch sie infiziert sind, wird noch geprüft.

Etwa 50 Einsatzkräfte, unterstützt von speziell ausgebildeten Spürhunden, durchkämmen seit dem Wochenende das betroffene Gebiet. Ziel ist es, mögliche weitere infizierte Tiere schnell zu entdecken. Laut Kreisveterinär Christian Kaiser sei es dabei besonders wichtig, Wildtiere nicht aufzuscheuchen.

Vorsorge bei Schweinehaltern

Landwirte wie Robert Gördes aus Sundern sehen sich gut vorbereitet. Sein Betrieb liegt zwar noch außerhalb der Sperrzone, ist aber eingezäunt. Sollte ASP den Hof erreichen, müsste der gesamte Bestand gekeult werden – ein Rückschlag, dessen Aufarbeitung Jahre dauern würde.

Für den Menschen sowie andere Haustiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine hingegen endet eine Infektion meist tödlich. Eine Impfung existiert nicht. Die Eindämmung des Virus ist daher oberstes Ziel der Behörden.

Verhaltenshinweise: Wälder meiden, keine privaten Suchaktionen

Das Veterinäramt ruft die Bevölkerung in Kirchhundem dazu auf, derzeit auf Waldbesuche zu verzichten. Eigene Suchen nach Kadavern sind zu unterlassen, um eine Verbreitung des Virus durch aufgeschreckte Tiere zu vermeiden.

Tote Tiere bitte melden

Auch außerhalb von Olpe bittet das Landesamt LANUV um Hinweise auf tote oder auffällige Wildschweine. Funde sollen mit Standortangabe und möglichst Fotos an die zentrale Rufnummer (0201/714488) oder per E-Mail (nbz@lanuv.nrw.de) gemeldet werden.

Nachdem ASP 2014 erstmals in der EU festgestellt wurde, trat sie 2024 auch in Hessen und Rheinland-Pfalz auf. Ministerin Gorißen betonte damals, dass ein Ausbruch in NRW unausweichlich sei.

Neben direktem Tierkontakt gelten vor allem menschliche Verhaltensweisen als Risikofaktor. Über Schuhe, Reifen oder Speisereste – beispielsweise ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot – kann das Virus eingeschleppt werden. Im Rhein-Main-Gebiet vermutet man Speisereste als Auslöser des dortigen Ausbruchs.

Das könnte Sie auch interessieren:

Transparenzhinweis: Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an redaktion@herz-fuer-tiere.de.

Quellen:

"Ein Herz für Tiere" – Die neue Ausgabe jetzt bestellen
Aktuelle Meldungen aus der Tierwelt
Großer Haustierratgeber
Mensch & Tier
Wildes Tierleben
Spannende Unterhaltung
EHfT06_07_u1_u1.png