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EU plant Chip-Pflicht für Hunde und Katzen: Was das für Tierhalter bedeutet

Der illegale Handel mit Haustieren – insbesondere mit Hunden und Katzen – stellt weiterhin ein ernstzunehmendes Problem dar. Mit einer neuen Verordnung möchte die EU diesem Missstand gezielter entgegentreten. Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen per Mikrochip. Was bedeutet das für Tierhalterinnen und -halter?

Welpe und Kitten sitzen  nebeneinander auf einer weißen Decke
© stock.adobe.com/Tatyana Gladskih

Wie aus Berichten des „BR“ und der „Kleinen Zeitung“ hervorgeht, hat sich die EU-Kommission auf neue Vorschriften verständigt, darunter die Einführung einer allgemeinen Chip-Pflicht für Hunde und Katzen sowie die Registrierung dieser Daten in einer zentralen Datenbank. Damit soll insbesondere der Handel mit Jungtieren aus sogenannten Welpenfabriken, die unter schlechten Bedingungen im Ausland gezüchtet und anschließend etwa nach Deutschland transportiert werden, eingedämmt werden.

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Welche Auswirkungen hat das auf private Tierhalter?

Für Privatpersonen bringt die geplante Verordnung zunächst keine Änderungen mit sich. Die neuen Pflichten richten sich in erster Linie an Züchter, Händler und Tierheime. Künftig sollen dort alle Hunde und Katzen verpflichtend gechippt und registriert werden, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen. Auch Tiere aus Nicht-EU-Staaten, die in der EU verkauft werden sollen, müssen vor ihrer Einreise gechippt und in die jeweilige nationale Datenbank eingetragen sein. Bevor die Verordnung wirksam wird, muss sie noch das EU-Parlament und den EU-Rat passieren.

Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Zuchthäufigkeit sowie zum Mindest- und Höchstalter bei der Fortpflanzung. Auch das Kupieren von Ohren oder Schwänzen sowie das Entfernen von Krallen soll – sofern nicht medizinisch notwendig – untersagt werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch verbindliche Standards zur täglichen Pflege und Versorgung von Tieren.

Der Deutsche Tierschutzbund macht regelmäßig auf die prekäre Lage im illegalen Tierhandel aufmerksam. Allein im Jahr 2024 wurden 224 Fälle dokumentiert, in denen mindestens 991 Tiere betroffen waren – rund 85 Prozent davon Hunde. Viele der beschlagnahmten Tiere waren krank oder zu jung, um legal über die Grenze gebracht zu werden. Besonders häufig kamen die Tiere aus Rumänien, Bulgarien oder der Türkei. Deutschland war in acht von zehn Fällen das Ziel.

Wie ist die aktuelle Regelung in Deutschland?

Eine einheitliche Chip-Pflicht für Haustiere gibt es bislang in Deutschland nicht. In sieben Bundesländern – darunter Niedersachsen, Hamburg und Berlin – gilt eine allgemeine Chip-Pflicht für Hunde. In anderen Bundesländern sind lediglich bestimmte Hunderassen kennzeichnungspflichtig, während in Sachsen keine entsprechende Regelung existiert.

Wer gewerbsmäßig mit Haustieren handeln möchte, benötigt gemäß Tierschutzgesetz eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts. Zudem ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich, wenn Tiere grenzüberschreitend vermittelt werden – dieser wird nur ausgestellt, wenn das Tier gechippt ist.

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Quellen:

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