Haustierversorgung bei Ausgangssperre und Quarantäne

Die Anzahl der Neuinfektionen mit SARS-Cov-2 steigt jeden Tag. Jeder ist mit Einschränkungen im Alltag konfrontiert. In Italien, Spanien und Österreich wurden bereits Ausgangsbeschränkungen verhängt. Wir klären auf, was Tierbesitzer im Fall von Quarantäne oder Ausgangssperren wissen müssen.

 

Hund neben Haustür mit Leine
Was passiert mit dem Haustier bei Ausgangssperre?© Stock.adobe.com/Javier Brosch

Um die Zahl der Neuinfektionen mit derdurch Coronaviren ausgelösten Lungenerkrankung SARS-Cov-2 einzudämmen, wird empfohlen, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Tierhalter fragen sich nun, wie sie die Grundversorgung ihres Tieres bei Quarantäne oder Ausgangssperre aufrechterhalten können. Wir klären die wichtigsten Fakten.

Ausgangssperre: Was bedeutet das für Tierhalter?

Wer sich in Spanien und Italien nicht an die verordnete Ausgangssperre hält, dem drohen aktuell Geldstrafen. Welche Folgen hat das für Tierhalter? Betroffen sind in erster Linie Hundehalter beim Gassigehen und Pferdebesitzer, die den Weg zum Reitstall antreten müssen. Außerdem sind alle Tierhalter betroffen, deren Tier so schwer erkrankt, dass es zum Tierarzt gebracht werden muss.

Bei verhängter Ausgangssperre darf das Haus nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Notwendige Fahrten in die Arbeit, zum Arzt und zum Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten sind weiterhin erlaubt, sollen jedoch möglichst zügig und ohne Begleitung durchgeführt werden.

Tierarztbesuch

Der notwendige Besuch beim Tierarzt oder in einer Tierklinik ist auch bei Ausgangsbeschränkung erlaubt. Rufen Sie jedoch unbedingt vorher in der Praxis an, um mit dem Personal vor Ort einen Termin auszumachen.

"Natürlich behandeln wir Tierärzte auch in Krisensituationen. Tierhalter sollten jedoch unbedingt wegen einer Terminabsprache in der Praxis anrufen. Nur so können wir für die Tierhalter und unser Team die nötigen Sicherheitsvorkehrungen beachten", betont der Münchner Tierarzt Dr. Klepsch auf Nachfrage der Redaktion.

Hund: Gassigehen bei Ausgangssperre

Das Gassigehen mit dem Hund zählt als Ausnahmefall und ist bei Ausgangssperre erlaubt, sofern beim Hundeführer kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-Cov-2 vorliegt. Beim Gassigang ist folgendes zu beachten:

  • Gehen Sie ohne Begleitung mit dem Hund spazieren.
  • Halten Sie die Gassirunde kurz und gehen Sie anderen Menschen dabei aus dem Weg.
  • Wählen Sie Orte für die Gassirunde, an denen Sie möglichst keinen anderen Menschen begegnen.
 

Pferd: Stallbesuch und Reiten bei Ausgangssperre

Auch Pferdehalter müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das Wohlergehen Ihrer Tiere in einer Krisensituation gewährleistet werden kann. Auch bei einer Ausgangssperre muss sichergestellt sein, dass die Pferde gefüttert, bewegt und versorgt werden. In Österreich wurde bereits eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Rechtsanwältin Dr. Manuela Pacher bekräftigte gegenüber des österreichischen Pferdemagazins Pferderevue:

"Besuche beim Pferd fallen ganz klar unter diese Ausnahmen. Nach derzeitiger Lage darf man das Haus verlassen, um sich in der Natur zu bewegen. Es ist beispielsweise ausdrücklich erlaubt, mit dem Hund hinauszugehen, und es ist auch dezidiert erlaubt, zu seinem Pferd zu fahren, es zu versorgen und es auch zu bewegen."

Folgende Eckpunkte sollten jedoch unbedingt beachtet werden:

  • Sprechen Sie sich mit Stallkollegen ab! Wer übernimmt wann die Versorgung?
  • Treffen am Stall sind so gut es geht zu vermeiden. Mindestabstand 1–2 Meter zueinander.
  • Allgemein geltenden Hygienemaßnahmen einhalten (häufiges und gründliches Händewaschen etc.).
  • Obergrenze bei der Pferdebewegung: 4 Pferde bei 20m x 40m (pro  Pferd ca. 200 m2).
 

Freigang für Katzen bei Ausgangssperre

Der Freigang von Katzen ist bei Ausgangssperre nicht betroffen.

Pferde, die Heu fressen

Auch für Pferde muss die Grundversorgung gewährleistet sein. ©stock.adobe.com/virgonira

Ich stehe unter Quarantäne – was passiert mit meinem Tier?

Steht der Tierhalter selbst wegen Verdacht oder bestätigter Infektion in häuslicher Quarantäne, gelten für ihn keine Sonderbestimmungen, auch wenn er Tierhalter ist.

Hundebesitzer, die in häuslicher Quarantäne sind, dürfen das Haus auch zur Gassirunde mit ihrem Hund nicht verlassen. Pferdebesitzer dürfen ebenso das Haus nicht verlassen, um ihre Tiere zu versorgen. Hier ist Vernetzung gefragt.

Sprechen Sie frühzeitig darüber, wer die Versorgung Ihres Tieres übernimmt, sollten Sie selbst unter Quarantäne stehen.

Aktuell gibt es noch keinen bestätigten Hinweis darauf, dass sich Nutz- und Haustiere mit SARS-Cov-2 infizieren können. Dennoch sollten erkrankte Personen ihre Tiere nicht streicheln, küssen oder sich von diesen abschlecken lassen, wie die WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) rät. Im Falle einer Infektion mit SARS-Cov-2 sollte eine nicht erkrankte Person die Versorgung des Tieres übernehmen. Ist dies nicht möglich, sollte eine Maske bei der Versorgung des Tieres getragen werden sowie vorher und nachher die Hände gründlich gewaschen werden.

"Wir können nicht ausschließen, dass sich Haus- oder andere Tiere mit dem Virus infizieren oder kontaminiert werden, wenn sie in einer Wohnung eines Coronavirus-Patienten gehalten werden," betont das schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

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