Hunde erlaubt / verboten

Ist der Hund noch so gut erzogen, ist er dennoch nicht überall willkommen. Sportanlagen und Kinderspielplätze sind grundsätzlich tabu, bei anderen Örtlichkeiten gilt das Hausrecht.

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Hunde sind nicht überall erlaubt.© animals-digital.de

Lieber fragen als wagen

Wenn Sie wissen wollen, wohin Sie Ihren Hund in Ihrem Wohnort mitnehmen dürfen, gibt es nur ein Mittel, das herauszufinden: Fragen und Lesen. Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, ob und wo Sie den Hund an die Leine nehmen müssen. Wenn Sie in einen Ihnen unbekannten Park oder an einen See gehen, achten Sie auf die Schilder am Eingang. Hier sind die Regeln ausgeschrieben. Es gibt viele Seen, an denen Hunde erlaubt sind bzw. an denen es spezielle Hundewiesen gibt. Während der Badesaison dürfen Hunde in der Regel aber nicht frei auf dem Gelände laufen, dass der Hundekot von den Liegewiesen (und den öffentlichen Parks) entfernt werden muss, sollte für Sie selbstverständlich sein. Wenn Sie im Wald spazieren gehen, können Sie Ihren Hund durchaus frei laufen lassen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass er in Sichtweite bleibt und nicht wildert. In Naturschutzgebieten muss der Hund an die Leine genommen werden.

Wo das Hausrecht gilt

Für Restaurants, Einkaufscenter u.ä. gibt es keine einheitliche Regel, denn gilt das Hausrecht, d.h. der Inhaber kann frei entscheiden, ob er Hunde in seinem Haus toleriert. Auch hier hilft ein Anruf weiter. Darauf setzen, dass der Hund willkommen ist, sollten Sie nicht: Wenn Sie Pech haben, handeln Sie sich Ärger ein oder das arme Tier muss stundenlang im Auto warten.

Es gibt natürlich auch feststehende Regeln, an denen man sich orientieren sollte. Die besagen allerdings vor allem, wo der Hund unerwünscht ist: So sind Hunde auf Kinderspielplätzen, in Kindergärten und Schulen grundsätzlich unerwünscht, auch auf Sportplätzen gilt generell ein Hundeverbot. Im Straßenverkehr, in Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln (Transport kostet übrigens extra) und auf Bahnsteigen gilt grundsätzlich Leinenpflicht.

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