Gassi gehen mit dem Hund trotz Lockdown: Das ist erlaubt und das ist verboten
Das Coronavirus breitet sich weiter in Deutschland und Europa aus. Aufgrund steigender Fallzahlen hat die Regierung für Dezember einen erneuten Lockdown verhängt. Doch was bedeutet das für Hundebesitzer? Wann ist Gassi gehen (nicht) erlaubt? Lesen Sie hier, was Sie beim Spaziergang mit Ihrem Hund während des Lockdowns beachten sollten.
Seit dem 2. November gilt in Deutschland der sogenannte „Lockdown Light“, seit dem 16. Dezember gibt es einen zweiten "harten Lockdown". Neben Schließungen von Gaststätten, Kultur- bzw. Freizeiteinrichtungen sowie dem Einzelhandel umfasst dieser auch Kontaktbeschränkungen. Man sollte nur raus gehen, wenn es wirklich notwendig ist und darf sich mit maximal einem weiteren Hausstand treffen. Was bedeuten diese Maßnahmen für den Spaziergang mit dem Hund?
Gassi trotz Corona-Lockdown: Das müssen Sie beachten
Grundsätzlich ist das Gassi gehen auch im Lockdown erlaubt. Schließlich brauchen Hunde den täglichen Auslauf und müssen draußen ihr Geschäft verrichten. Alles andere wäre nicht art- und tiergerecht. Immerhin hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) im Sommer sogar ein neues Gesetz geplant, das Gassi gehen mit Hunden zur Pflicht machen soll.
Dennoch sind mit dem Lockdown auch Einschränkungen für Hundehalter während den Spaziergängen mit ihren Hunden verbunden. Diese Dinge sollten Sie beim Gassi gehen beachten:
- Fahren Sie nicht weiter weg, um mit Ihrem Hund Gassi zu gehen. Beschränken Sie sich auf die Wege bei Ihnen Zuhause.
- Gehen Sie nur noch alleine oder mit einem weiteren Hundehalter Gassi. Verabredungen zum gemeinsamen Spaziergang mehrerer Hundehalter müssen aussetzen.
- Halten Sie bei Wegen oder Hundewiesen, an denen sich mehrere Hundebesitzer aufhalten, ausreichend Abstand und nehmen Sie sicherheitshalber einen Mund-Nasen-Schutz mit.
- Meiden Sie Wege, bei denen viel los ist, so gut wie möglich und halten Sie sich nur so lange wie nötig an diesen Orten auf.
Bei den Ausgangssperren, die in vielen Teilen Deutschlands von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gelten, stellt das Gassigehen eine Ausnahme dar. Das Gassigehen ist auch nach 21 Uhr erlaubt.
Spaziergang mit dem Hund in Quarantäne?
Auch wenn das Spazierengehen mit dem Hund während des Lockdowns generell erlaubt ist, gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie in Quarantäne sind oder unter Isolierung stehen, müssen Sie zuhause bleiben. Auch das Spazierengehen mit dem Hund ist dann nicht erlaubt.
Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge müssen Personen in Quarantäne, die...
- … nachweislich mit Covid-19 infiziert sind. In diesem Fall heißt es nicht Quarantäne, sondern Isolierung. Je nach Schwere der Erkrankung findet die Isolierung zuhause oder im Krankenhaus statt.
- … innerhalb von zwei Wochen engen Kontakt zu einer Person mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion hatten. (Engen Kontakt hat man, wenn man mindestens 15 Minuten mit dieser Person persönlich gesprochen hat oder direkten Kontakt mit Atemwegssekreten hatte, zum Beispiel angeniest oder angehustet wurde.)
- … als Kontaktperson eines Infizierten vom Gesundheitsamt zu einer Quarantäne verpflichtet werden. (Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Wochen beim Gesundheitsamt angeben.)
- … aus einem Risikogebiet zurückkehren. Sie müssen sich selbst in eine 14-tägige Quarantäne begeben und außerdem einen Corona-Test machen.
Wichtig: Das Ende der Quarantäne, bzw. Isolierung wird nicht von der betroffenen Person, sondern vom Gesundheitsamt bestimmt.
Alles für die Gassirunde
Ob Lockdown oder nicht – Leine, Halsband, Geschirr und Kotbeutel gehören beim Gassigehen einfach dazu. Hier finden Sie alles, was Sie für die perfekte Gassirunde mit Ihrem Hund brauchen:
Was tun, wenn ich nicht mit meinem Hund spazieren gehen darf?
Müssen Sie in Quarantäne, so müssen Sie sich darum kümmern, dass Ihr Hund in dieser Zeit anderweitig zu seinem Auslauf kommt. Fragen Sie Freunde oder Bekannte um Hilfe.
Achtung: Wenn jemand Ihren Hund zum Spazierengehen abholt, sollten Sie…
- … so viel Abstand halten wie möglich.
- … die andere Person am besten gar nicht in die Wohnung hineinlassen.
- … einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- … das Hundezubehör desinfizieren.
- … die „Übergabe“ so kurz wie möglich halten.
Je nachdem, wo Sie wohnen und wie umständlich diese Maßnahmen für Sie sind, können Sie auch darüber nachdenken, Ihren Hund für die Dauer der Quarantäne vollständig an einen Freund oder ein Familienmitglied zu geben.
Falls Sie niemanden kennen, der sich um Ihren Hund kümmern kann oder will, können Sie sich anderweitig Unterstützung holen. Es gibt zum Beispiel ehrenamtliche Helfer und Gruppen, die Einkäufe oder andere Aufgaben für Personen in Quarantäne übernehmen – eine Lösung gibt es immer.