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Hündin lebt an der Kette mit Kühlschrank als Hundehütte

Auf einem überwucherten Grundstück im mecklenburgischen Schönkamp lebt Hündin Luna angeleint an einer Kette – als Unterkunft dient ihr ein ausgedienter Kühlschrank. Tierschützer und Behörden sind alarmiert. Eine freiwillige Abgabe lehnt der Halter ab.

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Luna ist völlig verstört - kein Wunder: Sie fristet ein trauriges Dasein.© facebook.com/Tierschutzverein Demmin & Umgebung e.V.

Am Ende einer kleinen Straße im Dorf Schönkamp bietet sich Tierschützern ein bedrückendes Bild: Zwischen dichtem Bewuchs bellt eine weiße Hündin, festgemacht mit einer Leine, die über eine Kette gesichert ist. Das andere Ende dieser Kette ist an einem alten Kühlschrank befestigt – dieser dient offenbar als Schlafplatz für das Tier.

Fress- und Trinknäpfe liegen umgestürzt im Gras, Wasser ist trotz der sommerlichen Hitze nicht zu sehen. Für Kerstin Lenz vom Tierschutzverein Demmin handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Lunas „Hundehütte“: Ein aufgeschnittener Kühlschrank

Ein schmaler Pfad führt durch Gestrüpp zu dem alten Gerät, in das ein Loch geschnitten wurde, damit die Hündin hineinschlüpfen kann. Dort ist Luna angekettet – eine Versorgung mit Wasser oder Auslauf scheint nicht gegeben. Tierschützerin Lenz kämpft für die Rettung der Hündin, wie der „Nordkurier“ berichtet.

Die Vorsitzende des Vereins widerspricht früheren Angaben aus dem Netz, wonach Luna alt und blind sei. Vielmehr handle es sich um einen kräftigen Mischling aus Englischer Bulldogge und Dogo Argentino. Zwar sei das Veterinäramt laut Aussagen von Nachbarn mehrfach vor Ort gewesen – geändert habe sich bisher jedoch nichts.

Amtstierärztin prüft Haltung

Lenz macht deutlich: Luna bekommt kaum Bewegung. Die Tierschützerin erinnert daran, dass die dauerhafte Kettenhaltung seit 2023 in Deutschland verboten ist – mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Arbeitshunde. Nachdem der Fall öffentlich wurde, reagierte das Veterinäramt zügig. Eine Amtstierärztin prüft nun die Lage, auch das Ordnungsamt sieht dringenden Handlungsbedarf.

Unklar bleibt, wem Luna offiziell gehört. Der Mann vor Ort sagt, er habe sie nur vorübergehend für eine Bekannte aufgenommen – diese sei weiterhin die Besitzerin. Doch laut Ordnungsamt liegt die Verantwortung klar bei ihm, da er das Tier schon seit längerer Zeit hält.

Besitzerin will Luna nicht abgeben

Mittlerweile äußerte sich auch die offizielle Halterin. Sie erklärte, Luna ursprünglich aus schlechter Haltung geholt zu haben. Auf ihrem eigenen Grundstück könne die Hündin jedoch nicht leben, da sie eine Gefahr für ihr Geflügel sei. Zudem sei Luna taub und daher schwer zu erziehen.

Für Tierheimleiterin Lenz ist der Fall eindeutig. Sie bietet an, Luna sofort im Tierheim aufzunehmen – doch die Besitzerin lehnt dies strikt ab. Luna werde nur abgegeben, wenn die Polizei sie beschlagnahmt, sagt sie. Nun muss die zuständige Amtstierärztin über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Quellen:

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