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Türkisches Gericht weist Klage gegen Tötung von Straßenhunden ab

In der Türkei sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen: Trotz massiver Proteste bleibt ein umstrittenes Gesetz zu Straßenhunden in Kraft. Was dahintersteckt – und warum Tierschützer Alarm schlagen.

Straßenhund liegt auf Boden
Tierschützer appellieren an Urlauber, keinen Urlaub in der Türkei zu machen© stock.adobe.com/PanArt

Trotz zahlreicher Proteste und internationaler Kritik bleibt das umstrittene Gesetz zur Tötung streunender Hunde in der Türkei bestehen. Das Verfassungsgericht lehnte eine Klage der Opposition ab. Tierschutzorganisationen warnen vor flächendeckenden Tötungen.

Gesetz bleibt trotz Kritik in Kraft

Die CHP hatte gegen eine Regelung aus dem Jahr 2024 geklagt, die Gemeinden befugt – und teils verpflichtet –, streunende Hunde einzufangen und unter bestimmten Voraussetzungen zu töten. Laut dem Nachrichtenportal „Hürriyet“ bleibt dieses Gesetz nun rechtskräftig.

Die Bestimmung erlaubt die Einschläferung von Hunden, sofern diese als krank, aggressiv oder als Risiko für die öffentliche Gesundheit gelten. Die Entscheidung darüber soll durch Tierärztinnen und Tierärzte erfolgen. Die Regierung betont, das Gesetz diene dem Schutz der Bevölkerung – Kritiker hingegen sprechen von systematischer, staatlich geduldeter Tötung.

Tierschutzorganisationen schlagen Alarm

Viele Tierschutzgruppen äußern sich empört über das Gesetz. In der Praxis, so berichten sie, würden in zahlreichen Regionen Tiere in großer Zahl eingefangen und getötet – häufig ohne vorherige Untersuchung oder adäquate Unterbringung in Tierheimen. Seit Einführung des Gesetzes sei ein deutlicher Anstieg unsachgemäßer Tötungen zu beobachten.

Auch internationale Stimmen melden sich zu Wort: „Peta Deutschland“ kritisiert das Urteil mit Nachdruck. Fachreferent Björn Thun berichtet von beinahe täglichen Hinweisen durch Aktivistinnen und Aktivisten aus der Türkei, die grausame Szenen dokumentieren. Tiere würden gewaltsam eingefangen, misshandelt und getötet. Menschen, die sich für sie einsetzen, seien Einschüchterungen und Repressionen ausgesetzt – manche müssten sogar mit Haftstrafen rechnen.

Erschreckende Berichte aus Tierheimen

Die europäische Tierschutzvereinigung „Veto“ hat Videoaufnahmen veröffentlicht, die systematische Gewalt gegen Straßenhunde in der Türkei zeigen. Die Tiere würden vergiftet, erschlagen oder lebendig vergraben. Auch gesunde, kastrierte Hunde seien unter den Opfern.

In staatlich betriebenen Tierheimen verschlechtere sich die Situation zusehends: Viele Tiere sterben an Unterversorgung oder Verhungern. Aktivisten berichten zudem von gezielten Tötungen und belegen dies mit Aufnahmen, auf denen entsorgte Hunde in Müllsäcken zu sehen sind.

„Peta“ fordert tierfreundliche Lösungen

„Peta“ bezeichnet die aktuelle Vorgehensweise nicht nur als grausam, sondern auch als ineffektiv. Der Verein verweist auf internationale Erfolge mit dem sogenannten „Catch-Neuter-Release“-Prinzip: Durch Kastration und Wiederaussetzung ließen sich Straßenhundpopulationen nachhaltig verringern.

Ein von der Organisation entwickelter Maßnahmenplan sieht vor, mit Hilfe eines Netzes aus Kastrationszentren und gezielter Adoptionsförderung binnen zehn Jahren nahezu alle Streuner aus dem Stadtbild zu entfernen – ohne Tötung.

Thun appelliert an Reisende: „Wer einen Türkei-Urlaub plant, sollte bedenken, was dort Tieren und ihren Helfern widerfährt. Diese Praxis ist weder ethisch vertretbar noch langfristig wirksam.“

Appell zum Tourismus-Boykott

Auch „Veto“ fordert Konsequenzen: Die Bevölkerung solle die Türkei als Reiseziel meiden. „Wer dort Urlaub macht, trägt finanziell zur staatlich unterstützten Gewalt bei. Nur öffentlicher Druck kann diesen Wahnsinn stoppen“, erklärt Sprecherin Sarah Schonert.

Reisende könnten zudem ihre Reiseanbieter auffordern, Stellung zu beziehen. Spenden an Tierschutzprojekte helfen bei der Versorgung der Tiere mit Futter, Medikamenten und Schutzräumen. Zusätzlich sammelt „Veto“ Unterschriften für die Petition „Stoppt das Massaker“.

Die CHP hat erklärt, das Gesetz in den von ihr regierten Städten nicht umzusetzen. Doch rechtlich bindend ist dieser Schritt nicht – Gemeinden sind zur Umsetzung verpflichtet und müssen bei Weigerung mit Konsequenzen rechnen.

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