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Ein schockierender Fall von Zoophilie: Mann wegen Missbrauchs an Katze vor Gericht

Dieser Fall aus der Schweiz schockiert nicht nur Tierfreunde ...

Zoophilie Mann wegen Missbrauchs an Katze vor Gericht
Ein Mann soll seine Katze sexuell missbraucht haben (Symbolfoto)© stock.adobe.com/olezzo

Am Bezirksgericht Uster (Schweiz, Kanton Zürich) wird heute ein schockierender Fall von Tierquälerei verhandelt. Ein 58-jähriger Mann steht unter Verdacht, seine eigene Katze sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklageschrift ließ er das Tier seinen Intimbereich ablecken.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mehrfachen Besitz und die Verbreitung von pornografischem Material sowie Tierquälerei vor. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie einen Landesverweis für fünf Jahre.

Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sein Verhalten die Würde des Tieres verletze, heißt es in der Anklageschrift. Dennoch habe er dies in Kauf genommen, um sich sexuell zu erregen.

Der Fall wurde aufgedeckt, weil der Mann die Aufnahmen seiner Handlungen mit der Katze auf speziellen Plattformen veröffentlichte. Bei einer Durchsuchung entdeckte die Polizei nicht nur diese Videos, sondern auch weiteres tierpornografisches Material, das er zwar nicht selbst erstellt, aber heruntergeladen und verbreitet haben soll.

Ein gesellschaftliches Tabuthema

Sexuelle Handlungen mit Tieren, bekannt als Zoophilie, sind gesellschaftlich stark tabuisiert. Die Schweizer "Stiftung für das Tier im Recht", die sich mit Straftaten an Tieren befasst, sowie der "Deutsche Tierschutzbund" weisen darauf hin, dass vor allem Heim- und Nutztiere betroffen sind. Da verlässliche Statistiken fehlen, ist das tatsächliche Ausmaß solcher Fälle weitgehend unbekannt.

In der Schweiz, sowie auch in Deutschland , gelten sexuelle Handlungen mit Tieren als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit als Tierquälerei – unabhängig davon, ob das Tier dabei physisch zu Schaden kommt oder nicht. Auch gewaltlose sexuelle Akte mit Tieren sind strafbar.

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Quellen:

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