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Kater trotz GPS entführt und ausgesetzt: Nachbarschaftsstreit endet tödlich für Tiger

Ein Nachbarschaftsstreit in Kärnten eskaliert: Ein Mann setzt den Kater seiner Nachbarin trotz GPS-Tracker im Wald aus. Das Tier stirbt. Vor Gericht zeigt sich, wie schwierig Tierquälerei juristisch zu fassen ist.

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Eine freilaufende Katze im Garten – für manche Nachbarn ein vertrauter Anblick, für andere ein Streitgrund. Der Fall des Katers Tiger endete tragisch (Symbolbild)© stock.adobe.com/puteli

Die Besitzerin des Katers Tiger hatte versucht, auf Nummer sicher zu gehen: Ein GPS-Tracker am Halsband sollte verhindern, dass ihrem Vierbeiner etwas zustößt. Doch sie hatte nicht mit ihrem Nachbarn gerechnet. Dieser musste sich vor Kurzem am Landesgericht Klagenfurt verantworten – ihm wurde vorgeworfen, Tiger entführt und anschließend im Wald ausgesetzt zu haben. Der Kater überlebte das nicht.

Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, erklärte der 60-jährige Unternehmer vor Gericht, dass ihn der Kater gestört habe. „Er kam ständig auf mein Grundstück, machte ins Hochbeet und jagte Vögel am Futterhäuschen.“ Während er Vögel liebe, sei er mit Katzen „nicht so gut“. Zudem herrsche zwischen ihm und der Besitzerin des Tiers ein schlechtes Verhältnis – Gespräche gebe es keine.

Diese angespannte Nachbarschaft mündete in einer folgenschweren Entscheidung: Der Mann handelte auf eigene Faust. Er fing Tiger ein, entfernte das GPS-Halsband, sperrte ihn in einen Marderkäfig und brachte ihn „mehrere Kilometer entfernt“ in einen Wald. Für den gesundheitlich angeschlagenen Kater bedeutete das den Tod. Tiger reagierte empfindlich auf extreme Temperaturen und konnte nicht mehr zurückfinden. Erst drei Wochen später erhielt seine Halterin die Nachricht, dass ein toter Kater gefunden und entsorgt worden war.

Die öffentliche Empörung über das Urteil ließ nicht lange auf sich warten. Obwohl der Mann wegen Tierquälerei angeklagt war, konnte dieser Tatbestand nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Denn laut Gesetz liegt Tierquälerei nur dann vor, wenn ein Tier nicht in der Lage ist, in Freiheit zu überleben. Da Tiger laut Aussage seiner Besitzerin jedoch regelmäßig durch die Siedlung streifte, galt dies als nicht erfüllt.

Stattdessen wurde der Vorfall als „dauerhafte Sachentziehung“ bewertet – juristisch gelten Tiere als Sachen. Weil der Angeklagte diese Tat einräumte, wurde das Verfahren durch Diversion beendet: Er muss seiner Nachbarin 500 Euro Schadenersatz zahlen und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit im Tierschutz leisten. Ziel dieser Maßnahme sei es, dem Mann eine neue Sichtweise auf den Umgang mit Tieren zu vermitteln. Eine Annäherung zwischen den Nachbarn scheint dagegen ausgeschlossen.

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Quellen:

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