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Neue Katzenschutzverordnung: Kennzeichnungspflicht für Freigänger

Seit Jahresbeginn gilt in Würzburg eine neue Katzenschutzverordnung, die Katzenbesitzer spätestens bis Samstag umsetzen müssen.

Kennzeichnungspflicht für Freigänger
© stock.adobe.com/apcefotos

Ziel der Regelung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen und dadurch das Tierwohl zu verbessern. Denn regelmäßig werden vernachlässigte, unterernährte oder unterkühlte Katzen – insbesondere Kitten – gefunden, die oft nicht mehr gerettet werden können.

Kennzeichnung jetzt verpflichtend

Alle freilaufenden Katzen müssen künftig durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie Tasso e.V. oder FINDEFIX eingetragen werden. So soll sichergestellt werden, dass Besitzer im Ernstfall schnell ausfindig gemacht werden können. Neben der Kennzeichnung ist auch die Kastration durch einen Tierarzt verpflichtend. Sollte eine nicht kastrierte, aber gekennzeichnete Katze eingefangen werden, kann die Kastration kostenpflichtig angeordnet werden.

Kontrolle durch Stadt und Tierschutzorganisationen

Die Stadt Würzburg überprüft die Einhaltung der Vorschriften gemeinsam mit der Katzenhilfe. Hierzu werden an bekannten Hotspots Lebendfallen aufgestellt, um freilaufende Katzen einzufangen. Bereits kastrierte und gekennzeichnete Tiere werden nach der Kontrolle wieder freigelassen. Katzen ohne Halter und ohne Kennzeichnung werden registriert, gekennzeichnet, kastriert und falls nötig medizinisch versorgt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch Spenden.

Unterstützung durch PETA

Die Tierschutzorganisation PETA lobt die neue Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht als wichtigen Schritt gegen das Leid streunender Katzen. Gleichzeitig fordert die Organisation eine bayernweite Einführung der Regelung.

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Quellen:

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