Katze zugelaufen – wie sollte man sich verhalten?
Wenn Ihnen eine Katze zuläuft oder Sie eine scheinbar besitzerlose Katze finden, gibt es einige rechtliche Grundsätze, die Sie kennen müssen. Lesen Sie hier, wann Sie die Katze aufnehmen dürfen, wie Sie den Besitzer finden und was sie unbedingt beachten sollten.
Wenn man fragt, wie Katzenhalter zu ihrer Katze gelangt sind, hört man oft, sie sei zugelaufen. Dennoch darf man eine Katze, die plötzlich vor der Türe steht, nicht einfach behalten. Lesen Sie hier, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, und welche rechtlichen Ansprüche bestehen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Katze zugelaufen – was tun?
2. Wie erkenne ich, ob die Katze Hilfe braucht?
3. Wie kann ich den Besitzer ermitteln?
4. Darf ich die Katze behalten?
Katze zugelaufen – was tun?
Die meisten Katzenliebhaber freuen sich, wenn sie Besuch von einer Katze bekommen, die immer mal wieder im Garten oder auf der Terrasse vorbeischaut. Manche Katzen werden dabei richtig hartnäckig, kommen immer wieder, wollen nicht mehr gehen, verlangen Futter und würden auch ins Haus spazieren, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt.
Ehe man sich versieht, ist es passiert und die Katze ist einem zugelaufen.
Stellen Sie sich zuerst folgende Fragen:
- Was könnte die Katze angelockt haben?
- Findet sie bei mir Futter oder gibt es einen Artgenossen im Haus, der sie interessiert?
- Sieht die Katze gesund und gut genährt aus?
- Wem könnte die Katze gehören?
Das dürfen Sie bei vorbeiziehenden Katzen nicht tun
Wenn Sie Besuch von einer fremden Katze bekommen, sollten Sie diese auf keinen Fall füttern, wenn sie gesund und gut genährt aussieht. Viele Katzen sind auf der Suche nach einer Extra-Futterportion. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass die Katze ein Zuhause hat. Vielleicht braucht sie Tabletten oder ist auf Spezialnahrung angewiesen. Auf jeden Fall liegt es in der Verantwortung des Besitzers, die Katze zu füttern. Wenn Sie die Katze füttern, wird sie immer wieder kommen.
Außerdem sollten Sie fremde Katzen nicht dazu animieren, ins Haus zu kommen.
Wie erkenne ich, ob die Katze Hilfe braucht?
Dennoch kann es auch sein, dass es sich um eine Katze handelt, die Hilfe benötigt. Sei es, dass sie ausgesetzt wurde oder einfach nicht mehr nach Hause findet. Folgende Punkte können Ihnen einen Anhaltspunkt geben:
Zustand der Katze | Empfohlenes Vorgehen |
Katze sieht gesund und gut genährt aus |
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Katze ist verletzt, verwahrlost, von Parasiten befallen |
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Katze sieht so aus als hätte sie Kitten |
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Ungewöhnliche Situation: Katze ist in Kiste oder Transportbox gesperrt |
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Wie kann ich den Besitzer ermitteln?
Wenn eine Katze regelmäßig bei Ihnen zu Besuch kommt und den Anschein macht, bleiben zu wollen oder Futter einfordert, sollten Sie unbedingt versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Vielleicht hat sich die Katze verlaufen oder es handelt sich um eine ausgebüxte Wohnungskatze.
- Fotografieren Sie die Katze.
- Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob die Katze bekannt ist.
- Halten Sie nach Suchzetteln Ausschau.
- Trägt die Katze ein Halsband mit einer Telefonnummer?
Sehr bewährt hat es sich auch, ein Foto der Katze in örtliche Gruppen auf Social Media Plattformen einzustellen.
Außerdem können Sie die Katze zum Tierarzt bringen, der den Chip der Katze auslesen kann, falls sie gechippt ist.
Darf ich die Katze behalten?
Auch wenn man sich über den unerwarteten Zuwachs freut, darf man eine zugelaufene Katze nicht behalten. Wenn man eine zugelaufenen Katze einfach aufnimmt, handelt es sich rechtlich um die Unterschlagung einer Fundsache und für den Besitzer entsteht ein Schadensersatzanspruch.
Bedenken Sie auch: Vielleicht wird die Katze schmerzlich vermisst. Ihr Besitzer haben womöglich große Angst um sie und suchen nach ihr.
Für Fundgegenstände ist eigentlich das Fundbüro oder die Polizei zuständig – im Falle eines Tieres können Sie sich aber an das örtliche Tierheim wenden.
Hat sich ein halbes Jahr nach der Fundmeldung noch kein Besitzer gemeldet, darf man die Katze auch rechtmäßig übernehmen. Da die Kapazitäten im Tierheim sehr begrenzt sind, können Sie sich für diese Zeit als Pflegestelle anbieten und die Katze bei sich aufnehmen. Rechnen Sie aber damit, dass Sie die Katze vielleicht an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben müssen.