Wegen Katze vor Gericht: Zürcher Rentnerin erstreitet sich den Nachbarskater
In Zürich endete ein kurioser Besitzstreit um Kater Leo mit einem juristischen Vergleich – und einem neuen Zuhause für den Stubentiger.
Zehn Monate lang kam Kater Leo täglich zu Besuch, bekam Futter, Streicheleinheiten – und Zutritt zur Wohnung einer Rentnerin in Zürich. Was als harmlose Tierliebe begann, wurde zum Fall für das Bezirksgericht: Die rechtmäßige Besitzerin des Katers warf ihrer Nachbarin vor, das Tier gegen ihren Willen vereinnahmt zu haben.
Der Fall endete mit einer überraschenden Wende. In einer Vergleichsverhandlung zogen die Parteien vor Gericht einen Schlussstrich – und Leo wechselte offiziell den Besitzer. Die 68-jährige Rentnerin, die den Kater trotz schriftlichen Fütterungsverbots weiterhin in ihr Zuhause ließ, wurde neue Eigentümerin. Im Gegenzug zog die Klägerin ihre Strafanzeige wegen unrechtmäßiger Aneignung zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Buße von 800 Franken gefordert. Doch durch den Vergleich blieb der Rentnerin eine Verurteilung erspart.
In der Schweiz gelten Tiere rechtlich als Eigentum. Wer eine fremde Katze regelmäßig anfüttert und in die eigene Wohnung lässt, riskiert juristische Konsequenzen. Gelegentliches Füttern ohne Besitzabsicht bleibt hingegen straffrei.
Der Fall Leo ist kein Einzelfall: Bereits 2022 war eine Frau in einem ähnlichen Streit um den Kater Mici freigesprochen worden. Auch dort konnte keine eindeutige Aneignung nachgewiesen werden. Das Beispiel zeigt, wie emotional – und rechtlich komplex – das Verhältnis zu Haustieren in Nachbarschaften werden kann.
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