Tierhaftplicht

Tierhaftpflicht ist nicht nur wichtig, sondern unverzichtbar!

Haustiere sind überaus beliebt. Statistiken zufolge leben mehr als 34 Millionen Haustiere in deutschen Haushalten. Für ein sorgenfreies, gemeinsames Leben ist es ratsam, eine Tierhaftpflicht abzuschließen, die Ihnen im Ernstfall zur Seite steht.

Hund verursacht Unfall
Wenn es zum Schadensfall durch ein Tier kommt, kann es für den Halter teuer werden© shutterstock / Corepics VOF

Haustiere sind überaus beliebt. Laut Schätzungen leben mehr als 34 Millionen in den deutschen Haushalten, wie das Statistik-Portal Statista ermittelt hat. Für ein sorgenfreies, gemeinsames Leben ist es wichtig, eine Tierhaftpflicht abzuschließen, denn so wunderschön die gemeinsamen Stunden mit dem geliebten Tier auch sind, sollte niemals der mögliche Ernstfall vergessen werden, bei dem es es zu einem teuren Schaden kommen kann. Sollte er nicht vom eigenen Tier verursacht worden sein, tritt die Versicherung sogar als Rechtsschutzversicherung auf, um das Recht des Versicherungsnehmers durchzusetzen.

Tierhalterhaftpflicht - weniger Sorgen, mehr Freiheit

Jeder, der ein Tier hält, trägt die Verantwortung. Er muss dafür sorgen, dass andere nicht belästigt oder geschädigt werden. Doch nicht immer kann dies vorausgesehen werden. Auch, wenn es keine Absicht war, muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier, sei es der Hund, das Pferd oder ein anderes großes Tier, verursacht hat. Allein in Deutschland werden jedes Jahr etwa 100.000 Schadensfälle gemeldet. Um extrem hohe finanzielle Kosten zu vermeiden, ist eine Tierhaftpflichtversicherung sehr wichtig, sogar unverzichtbar. Sie bietet dem Halter Unterstützung, wenn durch das Tier ein teurer finanzieller Schaden entstanden ist. Es gibt viele Anbieter, doch die Preise und Leistungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Unter gothaer.de kann eine günstige Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, bei der eine hohe Deckungssumme wählbar ist und die auch für den Schaden aufkommt, wenn der fremde Halter des Tieres nicht zahlen kann, der Versicherte also der Geschädigte ist.

Wann springt die Tierhaftpflicht ein?

Wenn Tiere wie Hunde oder Pferde einen Schaden anrichten, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung dafür auf. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Der Hund schnappt beispielsweise nach einem Radfahrer, der vom Rad fällt und sich ein Bein bricht oder das Pferd scheut und verletzt einen Passanten oder verursacht einen Verkehrsunfall. Die Tierhaftpflicht schützt vor den Folgen solcher und vieler weiterer Situationen, die oftmals ungewollt und nicht vorhersehbar sind. Die Tierbesitzer sind meist nicht Schuld an den Unfällen, doch dies interessiert in dem Fall niemanden. Laut Gesetz muss der Halter ohne eine Tierhaftpflicht für den Schaden gänzlich aufkommen. Dabei verursachen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden durch größere Tiere oftmals Kosten in Millionenhöhe, was den finanziellen Ruin bedeuten kann. Daher ist es wichtig, auf eine hohe Deckungssumme zu achten. Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Fazit

Ganz gleich, ob Hund, Pferd oder anderes Tier, es können so einige Schäden passieren. Für die Kosten muss der Halter aufkommen. Von Glück kann reden, wer in diesem Fall eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat, denn sonst muss der Tierhalter mit seinem privaten Vermögen haften und für den Schaden aufkommen. Schlimmstenfalls muss das Unglück ein Leben lang beglichen werden, beispielsweise für Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Arztkosten, Verdienstausfall aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit bei einem Personenschaden. Egal, um welches Tier es geht, wer eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat, kann mit ihm entspannt leben und sich auch zwischen anderen Menschen frei und ohne Angst und Sorgen bewegen. Ein Unglück ist sehr schnell passiert, auch mit einem noch so lieben Tier. Daher ist die Tierhaftpflicht nicht nur wichtig, sondern ein Muss. Sie kostet wenig, leistet aber viel. Dieser Schutz ist einfach unerlässlich. In einigen Bundesländern ist der Abschluss für Halter von Hunden sogar gesetzlich vorgeschrieben.

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