Ausweis für Vögel
Hier erfahren Sie, welche Vögel CITES-Papiere benötigen, wer die Bestimmungen erlassen hat und wofür sie gut sind.
Mit den CITES-Papieren soll der internationale und nationale Handel mit bestimmten Vögeln reguliert werden. Im Februar 1973 lud die Regierung der USA auf Initiative des UNEP (United Nations Environment Programm) zu einer Beratung nach Washington ein. Dabei wurde beschlossen, den Handell großer Zahlen gefährdeter Arten zu kontrollieren und zu unterbinden. Die Convention on Interational Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora, kurz CITES, wurde damals von 57 Staaten unterzeichnet. Im Jahr 1975 trat die Vereinbarung in Kraft.
Die Auswirkungen
Von einem internationalen Gremium wurden Listen erstellt, die die Vögel in drei Gruppen einteilen. Und weil die CITES in Washington beschlossen wurde, nannte man diese Listen einfach Washingtoner Abkommen Liste I, II und III, in der EU Anhang A, B und C.
In der Liste I, Anhang A, werden die von der Ausrottung bedrohten und extrem gefährdeten Vögel geführt. Mit ihnen ist der Handel so gut wie ausgeschlossen. Nur wenige Vogelparks und Zoos erhielten Sondergenehmigungen zur Zucht und Wiedereinbürgerung.
Unter wissenschaftlicher Kontrolle des Ursprungstaates sind Vögel der Liste II, Anhang B, in angemessener Zahl für den Handel freigegeben. Dies betrifft alle Papageien mit Ausnahme der in Liste I aufgeführten.
Vögel, die in Liste III, Anhang C, geführt werden, können mit Handelsbeschränkungen vom Ursprungsland belegt werden, wenn dieses das für erforderlich hält.
Bei den Papageien gibt es zwei Arten, die keine Papiere benötigen. Das sind der Wellensittich, Melopsittacus undulatus, sowie der Halsbandsittich, Psittacula krameri.
Viele gezüchteten Vögel brauchen eine CITES-Bescheinigung
Was nützt nun die Versorgung aller gekauften Wildfänge mit CITES-Papieren, wenn die hiesigen Nachzuchten nicht bewiesen werden können? Darum müssen alle gezüchteten Papageien und andere gefährdeten Vögel CITES-II-Papiere besitzen. Diese werden nach Inspektion durch einen Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde für jeden Vogel ausgefertigt. Dieses Papier bleibt sein Leben lang beim Vogel. Wird er vom Züchter verkauft, geht das CITES-Papier auf neuen Besitzer über. (Horst Bielfeld)