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Mietrecht bei Vögeln

Einem Vogel kann man es nicht verbieten, sein Nest an einer bestimmten Stelle zu bauen. Doch wie sieht es mit dem Mietrecht aus. Hier erfahren Sie welche Rechte Sie haben und wie es sich auf den Gebrauchswert der Wohnung auswirkt

Mietrecht bei Vögeln
Vor den Fenstern der Wohnung nistende Tauben mindern den Gebrauchswert der Mietwohnung erheblich© Pixabay/makamuki0

Mietminderung durch Tauben

Vor den Fenstern der Wohnung nistende Tauben mindern den Gebrauchswert der Mietwohnung erheblich. Bemerkt der Mieter den Mangel erst nach dem Einzug in die Wohnung, verliert er das Minderungsrecht nicht dadurch, dass er trotz Anzeige des Fehlers zunächst den Mietzins vereinbarungsgemäß entrichtet. Gerade vom Taubenkot können erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Hinzu kommt der Lärm der Tauben. Eine Mietminderung von 30 % ist gerechtfertigt.

Amtsgericht Pforzheim, Az.: 2 C 160/98 

Dohlen als Untermieter

Erteilt die Baugenehmigungsbehörde einem Bauherrn in zulässiger Weise die Auflage, zum frühestmöglichen Zeitpunkt an diesem Gebäude Nistkästen für Dohlen anzubringen, so ist der Bauherr gehalten, die Auflage möglichst umgehend, je nach Baufortschritt, umzusetzen. Der Bauherr kann sich nicht damit herausreden, dass ihm die Nutzungsabsichten der künftigen Mieter noch nicht bekannt sind und dass er auch solange noch nicht die Auflage erfüllen könne.

Oberverwaltungsgericht Berlin, Az.: 2 SN 20/00 

Keine Kündigung wegen abmontierbaren Taubenschlägen

(jlp). Errichtet der Mieter auf dem angemieteten Hausgrundstück zwei Taubenschläge, die ohne größere Probleme jederzeit abgebaut und wieder entfernt werden können, so rechtfertigt diese Tierhaltung nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Erst recht gilt dies dann, wenn die Taubenhaltung vom Vermieter bereits längere Zeit stillschweigend geduldet wurde.

Amtsgericht Jülich, Az.: 11 C 19/06

Taubenschlag auf Mietgrundstück

(jlp). Errichtet der Mieter auf dem angemieteten Hausgrundstück zwei Taubenschläge, die ohne größere Probleme jederzeit abgebaut und wieder entfernt werden können, so rechtfertigt diese Tierhaltung nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Erst recht gilt dies dann, wenn die Taubenhaltung vom Vermieter bereits längere Zeit stillschweigend geduldet wurde.

Amtsgericht Jülich, Az.: 11 C 19/06

Schwalbenflug

(jlp). In ländlich, örtlicher Umgebung ist Schwalbenflug und ein Verkoten von Fensterecken unterhalb von Schwalbennestern vom Mieter, weil es sich um eine ortsübliche Einwirkung handelt, entschädigungslos hinzunehmen.

Amtsgericht Eisleben, Az.: 21 C 118/06

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