Geschützte Art: Jäger erschießt Seeadler – jetzt wird es teuer
Ein Jäger erschießt in den französischen Alpen einen streng geschützten Seeadler. Jetzt werden 100.000 Euro Schadensersatz fällig.
Das erlegte Tier, ein junges Weibchen aus einem Greifvogelpark in Haute-Savoie, war erst wenige Monate zuvor ausgewildert worden. Der Vorfall ereignete sich im Februar 2024, wie die Zeitung „Le Matin“ berichtet.
In einem Zivilprozess sprach das zuständige Gericht der Vogelschutzorganisation Ligue pour la protection des oiseaux (LPO) 81.000 Euro für den ökologischen Schaden sowie 3.000 Euro für den erlittenen moralischen Schaden zu. Zudem wurde der Jäger zur Zahlung von 15.800 Euro an den Greifvogelpark Les Aigles du Léman verurteilt, dem das Tier ursprünglich gehörte.
Jagdverbot und Bewährungsstrafe verhängt
Der Seeadler mit dem Namen Morzine war im September 2023 in die freie Wildbahn entlassen worden. Wenige Monate später wurden ihre Überreste in der Nähe der Gemeinde La Salette-Fallavaux auf etwa 1.700 Metern Höhe entdeckt. Der verantwortliche Jäger wurde identifiziert und erklärte, er habe geschossen, weil er den Moment als besonders schön empfunden habe. Er behauptete zudem, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine geschützte Art handelt.
Bereits im Strafprozess war er zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe sowie zwei Geldbußen in Höhe von je 500 Euro verurteilt worden. Zusätzlich erhielt er ein dreijähriges Verbot, Waffen zu führen, und verlor seinen Jagdschein.
Seeadler in Frankreich fast ausgestorben
Im abgeschlossenen Zivilverfahren wurde die finanzielle Entschädigung geregelt. Die LPO trat als Nebenklägerin auf. Ihr Präsident Allain Bougrain-Dubourg nannte das Urteil richtungsweisend. Es bedeute „eine wesentliche Anerkennung des ökologischen Schadens in seiner gesamten Tragweite“ und stelle einen „Erfolg für Wissenschaft und Recht“ dar.
Die Organisation erinnerte daran, dass Seeadler in Frankreich seit 1959 als ausgestorben galten. Erst 2011 wurde ein Wiederansiedlungsprojekt gestartet. Derzeit leben in Frankreich lediglich etwa sieben Brutpaare und rund 30 Einzeltiere.
Auch die vom Berufungsgericht bestätigte Entschädigung für den Greifvogelpark Les Aigles du Léman bleibt bestehen. Die Gesamtforderung beläuft sich auf knapp 100.000 Euro. Der Anwalt des Jägers prüft laut französischen Medienberichten derzeit eine Beschwerde beim Kassationsgericht.
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