Rekordeinnahmen bei der Hundesteuer: Das ist der Grund
Die Einnahmen durch die Hundesteuer haben im Jahr 2021 einen neuen Rekordwert erreicht. Wir haben uns die aktuelle Situation angesehen. Warum die Einnahmen so gestiegen sind, erfahren Sie hier.
Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemeldung mitteilt, haben die Einnahmen aus der Hundesteuer im zweiten Pandemiejahr ein neues Rekordhoch erreicht. Im Jahr 2021 erhielten die öffentlichen Kassen rund 401 Millionen Euro aus der Hundesteuer – so viel wie nie zuvor. Dies bedeutete für die Städte und Gemeinden ein Plus von 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind auch im ersten Corona-Jahr 2020 schon auf 380 Millionen Euro gestiegen.
Die gestiegenen Einnahmen bei der Hundesteuer sind auf einen starken Trend zurückzuführen: Seit Beginn der Pandemie haben sich besonders viele Menschen dazu entschieden, einen Hund aufzunehmen.
Ob der Trend anhält, ist noch ungewiss. Viele Tierheime beklagen aber jetzt schon eine Abgabewelle von “Corona-Hunden”. Viele deutsche Tierheime sind bereits an ihrer Belastungsgrenze angekommen und können teils keine neuen Hunde mehr aufnehmen.
Wie hoch fällt die Hundesteuer für mich aus?
Die Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel liegt sie zwischen 5 und 186 Euro im Jahr. Für sogenannte Listenhunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen Sie jedoch mit einer erhöhten Steuer rechnen. Die Steuer muss in der Regel ein- bis zweimal im Jahr pro Hund bezahlt werden.
Zuständig für die Hundesteuer ist das Steuer- und Stadtkassenamt der Gemeinde, in der Sie und Ihr Hund Ihren festen Wohnsitz haben. Dort müssen Sie sich für die Hundesteuer anmelden. Wenn Sie mit Ihrem Hund in eine neue Gemeinde umziehen, müssen Sie ihn dort ebenfalls neu anmelden.
Wie kann ich bei der Hundesteuer sparen?
Manche Hundebesitzer müssen in der Regel keine oder nur eine geringe Hundesteuer zahlen. Folgende Hunde werden häufig von der Steuer befreit:
- Assistenzhunde
- Rettungshunde
- Jagdhunde
- Hirtenhunde, Hütehunde
Auch müssen Sie keine Hundesteuer zahlen, wenn Sie Ihren Hund zu gewerblichen Zwecken halten. Das gilt z. B. für Hundezüchter.