Hund und Steuer: Welche Kosten kann ich absetzen?
Hunde sind nicht nur zeit- sondern auch kostenintensiv. Welche Kosten Sie unter welchen Bedingungen von der Steuer absetzen können, und welche Sie leider auch weiterhin selbst tragen müssen, erfahren Sie hier.
Hätten Sie gewusst, dass einige Kosten, die bei der Haltung und Pflege des Hundes anfallen, steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können? Um den Überblick nicht zu verlieren, erhalten Sie in diesem Artikel eine Zusammenfassung.
- Anschaffungskosten des Hundes
- Ist die Hundesteuer absetzbar?
- Hundehaftpflichtversicherung
- Accessoires: Leine, Futter, Spielzeug
- Hundefriseur
- Hundebetreuung
- Gassi-Service absetzen?
- Sind Kosten von Therapiehunden absetzbar?
Diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden
Hunde zählen noch immer zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Eine von Statista veröffentlichte Umfrage ergab, dass im Jahr 2021 über 12 Millionen Menschen einen Hund besitzen. Doch so schön das Zusammenleben mit dem besten Freund des Menschen ist, so kann es auch schnell teuer werden. Futter, Accessoires, Tierarzt und Erziehungsmaßnahmen kosten Geld. Schnell wird dabei die zusätzlich anfallende Hundesteuer vergessen. Es gibt jedoch auch Hunde, für die ganz besondere Regelungen gelten. Alles zum Thema Hundesteuer, und welche Kosten Sie absetzen können, erfahren Sie hier.
Anschaffungskosten des Hundes
Es ist egal, ob Sie Ihren Hund von einem Züchter oder aus einem Tierheim geholt haben, die Anschaffungskosten eines Hundes sind steuerlich nicht absetzbar. Das gilt für Haustiere generell.
Eine Ausnahmeregelung gibt es bei Behindertenbegleithunden. Die Zucht und vor allem die Ausbildung sind sehr teuer und können schnell in die Tausende gehen. Die Kosten für Blindenhunde werden von deutschen Krankenkassen meist übernommen. Dies gilt jedoch nicht für andere Assistenzhunde. Wird der Kauf eines Behindertenbegleithundes jedoch ärztlich verschrieben, können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. In der Regel werden diese Ausgaben aber auch mit dem Behindertenpauschalbetrag abgegolten.
Ist die Hundesteuer absetzbar?
Wird der Hund aus privaten Gründen gehalten, kann die Hundesteuer nicht abgesetzt werden. Handelt es sich um einen Gebrauchs- oder Arbeitshund, muss in der Regel keine Hundesteuer gezahlt werden. In diesem Fall dienen die Hunde der sogenannten „Einkünfte Erzielung“ und gelten nicht als Spielkamerad. Auch Assistenzhunde sind von der Hundesteuer befreit.
Ist die Hundehaftpflichtversicherung absetzbar?
Die Kosten einer Haftpflichtversicherung für den Hund sind steuerlich absetzbar. Dies ist jedoch nur möglich, solange der Höchstbetrag noch nicht überschritten wurde. Alleinstehende erhalten jährlich einen Pauschalbetrag von 36 Euro, Ehepaare 72 Euro. Übersteigt die Haftpflichtversicherung des Hundes diese Beträge, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage „Sonderausgaben“ ausfüllen.
Accessoires: Leine, Futter, Spielzeug
Wer seinen Hund als Haushund hält, kann Futter und Zubehör steuerlich nicht absetzen. Wer seinen Hund aus beruflichen Gründen hält, genießt hingegen steuerliche Vorteile. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2010 entschieden, dass Diensthunde als Arbeitsmittel zu behandeln sind.
Der Besitzer kann dementsprechend alle anfallenden Kosten, also auch Ausgaben für Futter und Accessoires, als Werbungskosten absetzen. Als Werbungskosten werden die Ausgaben bezeichnet, die im engsten Sinne im Job anfallen. Dazu zählen auch Fahrtkosten, Fortbildungen oder Fachbücher. Wichtig ist jedoch, dass alle Quittungen und Belege aufbewahrt werden müssen. Zudem muss genau notiert werden, worum es sich bei der Ausgabe handelt. Allgemeine Angaben wie „Hundezubehör“ werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Kosten für den Hund erstattet, müssen Sie diesen Betrag von Ihren Kosten abziehen.
Hundefriseur
Einmal waschen, schneiden und föhnen bitte: Die Fellpflege des Hundes kann schnell teuer werden. Besonders dann, wenn die Fellpflegeregelmäßig fällig wird. Glücklicherweise können die Kosten des Hundefriseurs von der Steuer abgesetzt werden. Diese können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ deklariert werden. Es gibt jedoch einen Haken: Damit die Kosten auch wirklich abgesetzt werden können, muss der Hundefriseur den Vierbeiner im Haushalt von Frauchen und Herrchen frisieren. Daher auch die Bezeichnung „haushaltsnahe Dienstleistung“.
Hundebetreuung?
Das Füttern, die Fellpflege, Reinigungsarbeiten, das Ausführen sowie das Spielen mit Hunden sind haushaltsnahe Dienstleistungen, die unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden können. Das haben Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) 2015 entschieden, da diese Aufgaben regelmäßig vom Besitzer selbst übernommen werden müssen. Sind Hundehalter ohne Vierbeiner im Urlaub, müssen diese Aufgaben trotzdem erledigt werden.
Übernimmt ein Hundesitter diese Aufgaben, gelten hier dieselben Regeln wie beim Hundefriseur. Wird der Hund in einer Hundepension, einem Hundehotel oder einer Hundetagesstätte untergebracht, sind die Kosten nicht von der Steuer absetzbar. Dies ist nur möglich, wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden stattfindet. Auch hier müssen Sie die Rechnung per Überweisung bezahlen.
Gassi-Service steuerlich absetzen?
Hundehalter können jubeln, denn die Antwort lautet ja! Das gilt zumindest für Diensthunde, so hat es 2017 der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit der Gassi-Service in die Steuererklärung eingetragen werden kann, muss jedoch beachtet werden, dass der Hund von zuhause abgeholt, und nach dem Spaziergang wieder dort zurückgebracht werden muss.
Sind Kosten von Therapiehunden von der Steuer absetzbar?
Ob Sie die Kosten Ihres Therapiehundes von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, wie hoch der berufliche Anteil des Einsatzes ist. Also ob Sie den Hund größtenteils privat oder beruflich einsetzen. Zur Erklärung zwei Beispiele:
In Rheinland-Pfalz hat eine Lehrerin ihren Therapiehund an drei Wochentagen mit in die Schule genommen und schätzte den beruflichen Anteil auf 50 Prozent. Die Hälfte ihrer laufenden Kosten wollte sie dementsprechend als Werbungskosten absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lehnte dies mit der Begründung ab, der Hund würde größtenteils privat eingesetzt. Zudem lag der Lehrerin keine dienstliche Verpflichtung vor, den Hund in der Schule einzusetzen. Somit ist ein steuerliches Absetzen nicht möglich.
Ein Fall aus Nordrhein-Westfahren zeigt jedoch, dass es möglich ist. Eine Lehrerin nahm ihren Hund fünf Tage die Woche mit in die Schule und setzte diesen nicht nur während der Unterrichtszeiten, sondern auch während der Pausen ein. Anhand objektiver Kriterien sei die Zeit, die der Hund beruflich genutzt werde, feststellbar. Dementsprechend konnte die Lehrering 50 Prozent der laufenden Kosten als Werbungskosten absetzen.
Wenn man sich also einmal die Mühe macht sich einen Überblick zu verschaffen, kann sich dies unter Umständen auszahlen, im wahrsten Sinne des Wortes!