Auflagen für Listenhunde

Woran sich Halter von sogenannten Listenhunden in Deutschland halten müssen und warum viele die Rasselisten scharf kritisieren, lesen Sie hier.

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Für bestimmte Rassen gelten besondere Regeln.© stock.adobe.com/silentgos

In Deutschland gelten manche Hunderassen grundsätzlich als gefährlich. Dazu gehören Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier und American Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen. Warum das so ist, an welche Auflagen sich Hundehalter dieser Rassen halten müssen und warum die Rasselisten unter heftiger Kritik stehen, erfahren Sie hier.

Der gezüchtete „Kampfhund“

Jede Rasse wurde zu einem bestimmten Zweck gezüchtet. Der Beagle sollte mit auf die Jagd gehen, der Neufundländer wurde für die Arbeit im Wasser eingesetzt. Ihre Fähigkeiten tragen diese Rassen heute in den Genen.

Auch das abwertende Wort „Kampfhund“ kommt nicht von ungefähr: Rassen, die so bezeichnet werden, waren einst nicht nur als Wachhunde oder Rattenfänger im Einsatz, sondern mussten teilweise tatsächlich an Hundekämpfen (heute in der EU verboten) teilnehmen. Entsprechend ihrer einstigen Aufgaben sollen gewisse Merkmale für diese typisch sein:

  • kräftiger, muskulöser Körperbau
  • hohe Aggressionsbereitschaft
  • niedrige Reizschwelle

Diese Eigenschaften können allerdings auch auf Hunde anderer Rassen zutreffen. Theoretisch kann jeder Hund, der groß und kräftig genug ist, einen Menschen ernsthaft verletzen. Nicht nur deswegen wird das Konzept der Rasselisten häufig kritisiert.

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Pit Bulls haben einen kräftigen Körper.© stock.adobe.com/Evdoha

Nicht nur Listenhunde beißen

Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen verzichten mittlerweile auf eine Rasseliste. Für einen Hund gelten hier bestimmte Auflagen, wenn er durch aggressives Verhalten aufgefallen ist – unabhängig von der Rasse. In Niedersachsen ist zusätzlich das Absolvieren eines Hundeführerscheins für jeden neuen Hundehalter Pflicht. Das Niedersächsische Hundegesetz setzt nämlich darauf, dass Hundehalter mit der entsprechenden Sachkunde ihren Hund richtig erziehen und so Bissverletzungen vermieden werden.

Auch Thüringen ist von der Rasseliste nicht überzeugt. Sie habe nicht dabei geholfen, gefährliche Hunde zu erkennen, wie die Thüringer Allgemeine berichtet. Denn nicht nur „Kampfhunde“ beißen: Es fällt immer wieder auf, dass andere Rassen in Biss-Statistiken oft weiter oben stehen als Listenhunde.

Bei den Bissvorfällen 2019 gibt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an, dass ein Pit Bull Terrier einmal zugebissen hat– der Deutsche Schäferhund führt mit zehn Menschenbissen (21 Bisse insgesamt) die Liste mit Abstand an. In der „Beißstatistik 2019“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz sieht es ähnlich aus: Während neun Menschen von einem Labrador verletzt wurden, war es beim Staffordshire nur eine Person. Anführer der Liste sind übrigens Mischlinge (42 Verletzte) und der Deutsche Schäferhund (40 Verletzte).

Obwohl Statistiken zeigen, dass Listenhunde nicht unbedingt eher zubeißen, gelten in vielen Bundesländern Deutschlands noch klare Vorschriften für Hundehalter bestimmter Rassen.
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Statistisch betrachtet beißen Bull Terrier nicht häufiger zu als andere Rassen.© stock.adobe.com/otsphoto

Vorschriften für Listenhund und Halter

Welcher Hund ein Listenhund ist und woran sich der Besitzer halten muss, regelt in Deutschland jedes Bundesland für sich. Dennoch sind sich die Regeln sehr ähnlich. Wer sich einen Listenhund anschaffen will, muss oft folgende Kriterien erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
  • Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis absolvieren
  • Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Erhöhte Hundesteuer zahlen
  • Hund muss einen Wesenstest absolvieren

Nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch bei der Haltung eines Listenhundes gibt es einige Dinge zu beachten. Oft besteht für den Hund ein Leinenzwang und zusätzlich eine Maulkorbpflicht. Bestimmte öffentliche Plätze und Einrichtungen darf der Hund womöglich nicht besuchen.

Außerdem dürfen Hunde, die auf der Rasseliste stehen, oft weder gezüchtet noch mit anderen Rassen verpaart werden. Daher müssen Listenhunde oft kastriert oder sterilisiert werden.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Hundehalter muss dann mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Die Höhe des Bußgeldes legen die Kommunen fest.
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Ein Wesenstest ist oft Pflicht.© stock.adobe.com/Mary Swift

Listenhunde der Bundesländer

Für welche Hunde diese Auflagen gelten, legen die Bundesländer unabhängig voneinander fest. Zusammengefasst werden Listenhunde in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt:

  • Hunderassen, die laut Gesetz definitiv gefährlich sind. Das kann nicht widerlegt werden.
  • Hunderassen, die laut Gesetz als potenziell gefährlich gelten. Ein sogenanntes Negativ-Zeugnis kann beweisen, dass sie keine Gefahr sind.
  • Einzelne Hunde, die durch besondere Aggressivität bereits aufgefallen sind oder bereits eine Gefährdung für Mensch oder Tier dargestellt haben.

Welche Listenhunde in welchem Bundesland aktuell aufgeführt werden, erfahren Sie hier.

Baden-Württemberg
American Staffordshier Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu

Bayern
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu, Bandog, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dogo Argentino, Dogo Canario, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Prese Mallorquin, Rottweiler

Berlin
Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier

Brandenburg
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu

Bremen
Pit Bull Terrier, Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier

Hamburg
Bull Terrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu

Hessen
Pit Bull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler

Mecklenburg-Vorpommern
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier

Niedersachsen
keine Rasseliste

Nordrhein-Westfalen
Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier

Rheinland-Pfalz
Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier

Saarland
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier

Sachsen
American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bull Terrier

Sachsen-Anhalt
Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier

Schleswig-Holstein 
keine Rasseliste

Thüringen
keine Rasseliste

Bemühungen der Tierschützer

Die meisten Bundesländer führen noch immer eine Rasseliste mit Hunden, die gesetzlich als gefährlich eingestuft werden. Laut Statistiken sind es aber nicht unbedingt die Listenhunde, die oft zubeißen. Deutschlandweit kämpfen Hundefreunde und Tierschützer dafür, die Rasselisten abzuschaffen.

So setzt sich auch der Tierschutzverein Hamburg für ein besseres Image und mehr Rechte für Listenhunde ein. Schuld an Beißunfällen seien schließlich nicht die Hunde. „Schlecht sozialisiert, falsch bzw. mit Gewalt erzogen, vernachlässigt oder verwahrlost kann jeder Hund unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit darauf mit Verhaltensstörungen, Angst und großer Unsicherheit reagieren“, so der Hamburger Tierschutzverein.

Wichtig ist also, dass jeder Hundehalter die richtigen Fachkenntnisse für die Hunde-Erziehung mitbringt – egal um welche Rasse es sich handelt. Denn nur so kann verhindert werden, dass Menschen durch einen Hund verletzt werden.

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