Rechtsurteil aus Düsseldorf: Hund darf nicht mehr ins Büro mitkommen
Ein Gericht in Düsseldorf entschied, dass Hunde künftig nicht mehr ins Büro mitgebracht werden dürfen. Der Fall betrifft eine Spielhallen-Mitarbeiterin, deren Hund jahrelang Teil des Arbeitsalltags war. Was das für Hundebesitzer bedeutet, erfahren Sie hier.
Sechs Jahre lang verbrachte die Mischlingshündin Lori ruhig unter dem Schreibtisch. Doch nun ist Schluss: Ein Gericht entschied, dass die tierische Begleiterin nicht mehr mit zur Arbeit kommen darf. Die Halterin zog vor Gericht und unterlag.
Anja H. arbeitet seit 2013 in einer Spielhalle und brachte Lori seit 2019 regelmäßig mit zur Arbeit. Diese Praxis wurde von den Vorgesetzten über die Jahre hinweg stillschweigend toleriert. Doch im März 2025 entschied der Regionalleiter, dass das Mitbringen von Tieren künftig nicht mehr erlaubt sei. Der Arbeitsvertrag legt klar fest, dass Tiere am Arbeitsplatz untersagt sind. Anja H. setzte sich mit einer Klage zur Wehr, verlor jedoch den Rechtsstreit.
Sie argumentierte, dass sie vor der Anschaffung von Lori die Zustimmung des Arbeitgebers erhalten habe und dass es nie Beschwerden oder Abmahnungen gab. Zudem sei der Hund für sie eine konstante Begleiterin, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Eine Trennung von Lori sei für sie eine große Belastung, insbesondere da sie mit ihrem Mindestlohn keine Hundebetreuung finanzieren könne.
Das Gericht zeigte zwar Verständnis für die Situation, fand jedoch keine rechtliche Grundlage, die Entscheidung des Arbeitgebers zu kippen. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass eine jahrelange Duldung des Hundes nicht als ausdrückliche Erlaubnis gewertet werden könne. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers sei eindeutig: Tiere sind laut Arbeitsvertrag nicht gestattet, und daran ändere sich nichts.
Lori darf noch bis zum 31. Mai mit in die Spielhalle kommen, danach ist dies nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, wodurch das Verfahren endgültig abgeschlossen wurde.
Gerichtsurteil: Hund im Büro – Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Für Angestellte, die ebenfalls ihren Hund mit ins Büro bringen, hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Die Anwältin Nicole Mutschke betonte, dass sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht klarstellten, dass eine bloße Duldung des Tieres nicht ausreichend sei. Selbst wenn der Arbeitgeber über längere Zeit das Mitbringen des Hundes toleriert hat, bedeutet dies nicht automatisch eine dauerhafte Erlaubnis.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es eine „betriebliche Übung“ gibt, bei der der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg ein bestimmtes Verhalten zeigt – etwa das wiederholte Duldung des Hundes – könnte dies dazu führen, dass ein Arbeitnehmer eine dauerhafte Erlaubnis erwarten darf. Dies gilt jedoch nur, wenn mehrere Mitarbeiter von dieser Praxis betroffen sind.
Im Endeffekt haben Arbeitgeber das letzte Wort und können ihre Entscheidungen jederzeit ändern. Hundebesitzer sollten sich daher eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung für das Mitbringen ihres Tieres einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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