Europäischer Heimtierausweis für Katzen
Wer mit seiner Katze ins Ausland reisen will, benötigt einen EU-Heimtierausweis. Lesen Sie hier, wo Sie den Ausweis bekommen, was er kostet und welche Daten nicht fehlen dürfen.
Seit 1. Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Es muss für sie ein neuer, einheitlich gestalteter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass zusätzlich eingetragen werden.
Die wichtigsten Fragen zum EU-Heimtierausweis für Katzen
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Europäischen Heimtierausweis für Sie zusammengefasst.
1. Für welche Katze brauche ich einen EU-Heimtierausweis?
Jeder Katzenbesitzer kann einen EU-Heimtierausweis für seine Katze beantragen. Gebraucht wird er allerdings nur bei Reisen, in denen Sie mit der Katze das Land verlassen. Sollten Sie eine Katze aus dem Ausland aufnehmen wollen, muss für diese vor der Reise ebenfalls ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden.
2. Wo bekomme ich einen EU-Heimtierausweis?
Seit 29. Dezember 2014 dürfen nur noch Tierärzte einen EU-Heimtierausweis ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Katze gechippt ist. Bei Katzen, die vor dem Jahr 2011 mit einer Tätowierung im Ohr gekennzeichnet wurden, kann stattdessen auch diese Kennnummer in den Ausweis eingetragen werden. Die Kennzeichnung per Mikrochip mit einer Registrierung bei einem Tierregister gilt jedoch als weitaus sicherer.
3. Was kostet ein EU-Heimtierausweis?
Die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises kann nur beim Tierarzt vorgenommen werden. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 20 Euro. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für die Registrierung mit Mikrochip und eine Tollwutimpfung hinzu.
4. Welche Impfungen sind für den EU-Heimtierausweis nötig?
Damit der Tierarzt Ihrer Katze einen EU-Heimtierausweis ausstellen kann, muss die Katze gegen Tollwut geimpft sein. Ohne gültigen Tollwutschutz ist es nicht erlaubt, mit der Katze ins Ausland zu reisen.
5. Was steht im EU-Heimtierausweis?
Der EU-Heimtierausweis enthält folgende Informationen zu Katze und Katzenbesitzer:
- Tierhalter mit Adresse
- optional ein Foto der Katze
- Name, Art, Geschlecht und Rasse der Katze, das Geburtsdatum, die Fellbeschaffenheit, die Farbe und Zeichnung
- Mikrochipnummer, Datum der Implantation und Implantationsstelle. (z.B. 17.04.2008, linke Halsseite)
- alle Impfungen mit Impfdatum und Gültigkeit dokumentiert durch den ermächtigten Tierarzt
- Zusätzlich sind Seiten für spezielle Bluttests oder amtliche Gesundheitsuntersuchungen vorgesehen, die bei Bedarf vom Tierarzt ausgefüllt werde
6. EU-Heimtierausweis vor dem 29.12.2014 ausgestellt – ist er noch gültig?
Ein EU-Haustierausweis, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde, ist nach wie vor gültig und kann auf einer Reise mitgeführt werden. Die Regelungen, die im Zuge des neuen EU-Heimtierausweises getroffen wurden, sind aber selbstverständlich auch für den alten Ausweis gültig. Um Probleme im Ausland zu vermeiden, empfehlen Tierärzte jedoch, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.
7. Geburtsdatum der Katze unbekannt – was soll ich eintragen?
Ist das genaue Geburtsdatum der Katze unbekannt, was häufig der Fall ist, wird in der Regel der 1. Januar des vermuteten Geburtsjahres angegeben.