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Kitten schwer misshandelt: Behörden retten Katzenbabys aus illegaler Haltung

In Frankfurt (Oder) haben Behörden erneut Katzenwelpen aus den Händen eines Mannes befreit, der trotz bestehendem Tierhalteverbot wiederholt Tiere aufgenommen und misshandelt haben soll. Die Tierrechtsorganisation PETA spricht von einem gefährlichen Wiederholungstäter und hat Strafanzeige gestellt.

Kitten schwer misshandelt Behörden retten Katzenbabys aus illegaler Haltung
© PETA Deutschland e.V.

Der Fall wirft erneut Fragen nach dem Schutz wehrloser Tiere und der Durchsetzung bestehender Verbote auf.

Mehrfach auffällig: Mann hält trotz Verbot erneut Tiere

Der aktuelle Fall wurde am 1. Mai 2025 bekannt, als der Mann vier Katzenbabys von einer privaten Halterin übernahm. Bereits zwei Tage später informierte er sie, eines der Tiere sei nach einem vermeintlichen Bad tot aufgefunden worden. Daraufhin verständigte die Frau das Tierheim am See in Eisenhüttenstadt sowie die zuständigen Behörden.

Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die verbliebenen Tiere umgehend. Ein Kitten wurde mit schweren Verletzungen aus der Wohnung geholt, ein weiteres bleibt verschwunden. Das verstorbene Tier wird aktuell pathologisch untersucht.

PETA fordert Konsequenzen – und warnt vor Online-Abgaben

Laut PETA hat der Mann bereits in der Vergangenheit mehrfach Tiere über Onlineportale wie quoka.de beschafft, obwohl ein Tierhalteverbot gegen ihn besteht. Die Organisation fordert, ihn dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Jana Hoger, Tierpsychologin bei PETA, spricht von einem "hochgefährlichen Wiederholungstäter" und fordert strengere Maßnahmen.

Auch das betroffene Tierheim warnt vor der leichtfertigen Abgabe von Tieren an unbekannte Personen. "Es ist oft nicht nachvollziehbar, in welche Hände Katzen oder Kleintiere geraten", sagt Tierheimleiterin Jana Feister. "Die Kitten müssen jetzt versorgt und stabilisiert werden. Wir hoffen, dass sie sich vollständig erholen."

Tierquälerei ist kein Einzelfall – und keine Bagatelle

Bereits in den vergangenen Monaten hatte das Tierheim mehrere verletzte Tiere aus der Obhut des Mannes aufgenommen. Tierquälerei ist laut §17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Tierleid als Warnsignal für weitere Gewalt

Fachleute weisen seit Jahren auf den Zusammenhang zwischen Tierquälerei und Gewalt an Menschen hin. Laut dem Aggressionsforscher Christoph Paulus zeigen 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter zuvor auffälliges Verhalten gegenüber Tieren.

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Quellen:

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