Neue Regelung geplant: Tier und Mensch gemeinsam bestatten
Immer mehr Menschen wünschen sich, mit ihrem geliebten Haustier bestattet zu werden. Bremen plant nun eine Gesetzesänderung, die genau das ermöglichen soll – unter bestimmten Voraussetzungen und erstmals auch auf regulären Friedhöfen.
Für viele Tierhalter gehören Hund, Katze oder Kaninchen zur Familie – entsprechend groß ist der Wunsch, auch im Tod nicht voneinander getrennt zu werden. In Bremen könnte dies bald ermöglicht werden: Eine Änderung des Bestattungsgesetzes ist in Planung.
Derzeit keine gemeinsame Bestattung erlaubt
Aktuell ist es im Bundesland Bremen nicht gestattet, Haustiere zusammen mit ihren Besitzern zu bestatten. Häufig überleben die Tiere ihre Menschen oder sterben zu einem anderen Zeitpunkt. Stirbt ein Haustier jedoch vor oder zeitgleich mit dem Halter, könnte künftig eine gemeinsame Beisetzung erfolgen.
Ein Gesetzesentwurf, der eine solche Änderung vorsieht, liegt bereits dem Senat und der Bürgerschaft zur Entscheidung vor. Wird er angenommen, dürften in Bremen und Bremerhaven künftig Tierurnen in menschlichen Gräbern beigesetzt werden.
Nur Tierasche im Grab zulässig
Die geplante Gesetzesänderung bezieht sich ausschließlich auf die Beigabe von Tierasche. Diese darf als sogenannte Grabbeigabe ins Grab eines Menschen gelegt werden – vorausgesetzt, das Tier wurde zuvor in einem spezialisierten Tierkrematorium eingeäschert und getrennt vom Menschen behandelt. Die Beisetzung eines vollständigen Tierkörpers bleibt weiterhin untersagt. Das Umweltressort lässt aber auch eine Verbindung mit klassischen Erdbestattungen offen, bei denen der Mensch nicht eingeäschert wird – wie der Sender „buten un binnen“ berichtet.
Entscheidend ist der gemeinsam geäußerte Wunsch von Mensch und Tierfreund – nicht der Zeitpunkt des Todes. Ziel ist es, auf das steigende Interesse vieler Menschen an einer gemeinsamen Ruhestätte mit ihrem Tier zu reagieren. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen die Friedhöfe entsprechende Flächen ausweisen. Diese sollen klar von herkömmlichen Gräberfeldern abgetrennt sein.
Welche Friedhöfe machen mit?
Theoretisch könnten sogar komplette Friedhöfe für Mensch-Tier-Bestattungen geöffnet werden. Welche Träger dies tatsächlich umsetzen, ist jedoch noch offen. Verpflichtet werden sie durch das neue Gesetz nicht. Das Umweltressort betont aber, dass damit neue Möglichkeiten geschaffen werden, auch wenn die Umsetzung den Friedhofsverwaltungen überlassen bleibt.
Fachleute raten, den eigenen Wunsch frühzeitig festzuhalten – idealerweise schriftlich, etwa in einer Bestattungsverfügung oder im Testament. Auch sollte geklärt werden, was mit dem Tier geschieht, wenn es den Halter überlebt. Gut dokumentierte Vorsorge kann spätere Schwierigkeiten vermeiden – insbesondere, was den Verbleib der Tierurne betrifft.
Immer mehr Menschen entscheiden sich zudem schon heute für eine spezielle Tierbestattung, etwa auf einem Tierfriedhof oder durch eine Seebestattung.
Beispiele aus anderen Bundesländern
Hamburg war bereits im Jahr 2020 Vorreiter mit einer vergleichbaren Regelung. Dort ist die Mitbeisetzung von Tierasche unter anderem auf dem Ohlsdorfer Friedhof sowie dem Heidefriedhof erlaubt, wie der „NDR“ berichtet. Auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es vereinzelt vergleichbare Angebote. Einheitliche Regelungen fehlen jedoch bislang. In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen – für Tiere hingegen nicht.
Das bedeutet, dass Tierurnen häufig im privaten Bereich aufbewahrt werden dürfen – was eine spätere gemeinsame Beisetzung erleichtert. Wer diesen Weg wählen möchte, sollte sich frühzeitig informieren und alles gut vorbereiten. Denn eine gemeinsame Bestattung ist nur mit klarer Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich. Die endgültige Entscheidung des Bremer Senats bleibt noch abzuwarten.
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