Zoofachhändler/ in
Einkauf, Verkauf, betriebliche Organisation, Buchhaltung, Kundeninformation und andere kaufmännische Tätigkeiten bestimmen den Arbeitsalltag des Zoofachhändlers.
Der Umgang mit dem Tier nimmt den kleinsten Teil der Arbeit eines Zoofachhändlers ein. Der Fachhändler garantiert für die Gesundheit seiner Tiere und pflegt sie sorgfältig. Regelmäßig kontrolliert das Veterinäramt die Haltung der Tiere. Seit es auch auf dem Tiersektor immer mehr Verbrauchermärkte gibt, haben die kleinen Zoofachgeschäfte einen schweren Stand. Das kleine Spezialgeschäft kann sich nur durchsetzen, wenn Kunden durch kompetente und individuelle Beratung überzeugt werden. Wer Tiere verkaufen will, muss sich beim örtlichen Veterinäramt über Auflagen erkundigen.
Die Anfangsinvestitionen sind hoch: allein eine Aquarienanlage kostet mehrere Tausend Euro pro Meter laufende Einheit, mit anderen Kosten für Einrichtung und Ausstattung summiert sich das leicht auf etwa 100.000 Euro.
Ausbildung
Den Einzelhandelskaufmann, Fachrichtung Zoo, gibt es als dreijährige Lehre. Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Quereinsteiger, die mit Tieren handeln wollen, müssen eine "Sach- und Fachkundeprüfung" vor der IHK bestehen. Für den Verkauf von Papageien und Sittichen braucht man zusätzlich eine "Genehmigung zur Zucht, Haltung und dem Verkauf von Krummschnäblern." Ungeziefer-Bekämpfungsmittel dürfen nur Händler anbieten, die eine Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel abgelegt haben.
Voraussetzungen
Der Profitipp von Helmut Imhäuser, Zoofachhändler aus Leverkusen: "Der Zoofachhändler darf keinen Unterschied machen zwischen den Tieren. Ein Fisch für drei Euro muss genauso gepflegt werden wie einer für 300 Euro."
Besonderheiten
Besondere Dienstleistungen, wie z. B. das Reinigen von Aquarien oder die Aufnahme und Pflege von Heimtieren, während ihre Besitzer in Urlaub sind, können auch der Kundenbindung dienen.
Weitere Information
Zu Ausbildungsfragen informieren die Arbeitsämter und die örtlichen Industrie- und Handelskammern.
Existenzgründer wenden sich auch an die örtlichen Industrie- und Handelskammern und an Unternehmensberater.