Halterin geschockt: Rüde wird beschlagnahmt und eingeschläfert

Der Golden Retriever Paul wurde vom Veterinäramt beschlagnahmt und später eingeschläfert. Die Halterin aus Kiel beteuert jedoch: Ihrem Hund soll es gut gegangen sein.

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Rüde Paul wurde eingeschläfert (Symbolbild).© stock.adobe.com/mantinov

Am 13. Juni beschlagnahmte das Kieler Veterinäramt den 15-jährigen Golden Retriever Paul. Ohne das Wissen seiner Halterin Carina S. wurde der Rüde in das örtliche Tierheim gebracht. Wenig später wurde er dort eingeschläfert. Carina S. hat ihren Hund nie wieder gesehen. „Ich wusste nicht, warum und was überhaupt passiert ist“, sagt sie in einem Interview mit RTL.

Paul war allein im Garten

Die Kielerin vermutet, dass die Nachbarn das Veterinäramt verständigt haben. Laut dem Tiermagazin Deine Tierwelt soll der alte und gebrechliche Rüde öfter stundelang allein im Garten auf einer Hundedecke gelegen haben. Die Halterin versichert, dass Paul mit Wasser und Futter versorgt war.

Das Ordnungsamt beschlagnahmte das Tier jedoch, da es der Meinung war, dass eine Gefährdung des Tierwohls vorlag. Laut dem Veterinäramt sah Paul verwahrlost aus und er hatte keinen Zugang zu Trinkwasser, wie von der Halterin angegeben. Der Rüde wurde in das Kieler Tierheim gebracht, ein Zettel am Briefkasten verriet der Halterin, was geschehen war. Carina S. durfte ihren Hund nicht im Tierheim besuchen. Einige Tage später erhielt ihr Anwalt einen Brief mit dem Bescheid, dass der Rüde eingeschläfert wurde.

Tierheim erklärt Vorfall

Der Tierschutzverein Kiel stellt in einer Pressemitteilung klar, dass jedes Tier, das vom Veterinäramt eingezogen wird, im Tierheim versorgt werden muss. Die Verantwortung und Entscheidungen über das Tier liegen dann allein bei den Amtstierärzten, nicht beim Tierheim.

Das Tierheim Kiel teilt außerdem mit, dass Paul „in einem sehr schlechten Gesundheits-, Pflege- und Ernährungszustand“ gewesen sei, als er eintraf. Zwar wurde er sofort versorgt, doch ein externer Tierarzt und eine Amtstierärztin schlossen aus, dass der Hund wieder genesen würde. Das zuständige Veterinäramt wies an, den Rüden einzuschläfern.

„Der Tierschutzgedanke ist Kern unserer Arbeit im Kieler Tierheim. Ob es sich bei einem Tier in unserer Obhut um einen Spatz oder einen Hund handelt, wir setzen grundsätzlich alles daran, jedes Leben zu retten und zu erhalten“, versichert das Tierheim in der Pressemitteilung.

Halterin will Rüden bestatten

Carina S. möchte ihren Rüden angemessen bestatten. Jedoch wurde Paul, nachdem er eingeschläfert wurde, nach Neumünster in eine Pathologie gebracht. Den Hund wieder zurückzutransportieren widerspricht laut RTL jedoch dem Tierseuchenschutzgesetz, weshalb die Halterin ihren Hund wohl nicht bestatten werden kann.

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