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Hündin misshandelt: Halterin darf Golden Retriever nicht zurückbekommen

Nach einer schweren Misshandlung bleibt eine Golden-Retriever-Hündin von ihrer Halterin getrennt. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass das Wohl des Tieres Vorrang hat – die Ermittlungen zum Hintergrund der grausamen Tat dauern weiter an.

Hündin misshandelt Halterin darf Golden Retriever nicht zurückbekommen
Die Hündin darf nicht an die Halterin zurück (Symbolfoto)© stock.adobe.com/Ievgen Skrypko

Eine Hundehalterin aus Mainz wollte per Eilantrag erreichen, dass ihre Hündin zurückgegeben wird. Doch das Gericht lehnte ab: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vierbeinerin erneut misshandelt werde. Die Hündin lebt derzeit bei Verwandten – sicher und fern von möglichen Gefahren.

Gericht schützt Tierwohl

Das Verwaltungsgericht Mainz stellte klar: Das Wohl der Hündin steht über dem Anspruch der Halterin. Da die Gefahr einer Wiederholung nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen sei, bleibt das Tier in behördlicher Obhut.

Auslöser für die Entscheidung war ein Fall schwerer Tierquälerei, der Fragen offenlässt. Die genauen Hintergründe sind bislang unklar, die Ermittlungen laufen.

Schwere Misshandlung entdeckt

Die Golden-Retriever-Hündin war in eine Tierklinik gebracht worden, weil sie keinen Urin lassen konnte. Dort machten Ärzte eine erschütternde Entdeckung: Im Vaginaltrakt des Tieres steckte eine sieben Zentimeter lange Karotte, die laut Gutachten nur mit Gewalt eingeführt worden sein konnte.

Die Fachärzte bescheinigten dem Tier erhebliche Schmerzen und Leiden. Nach der Entfernung des Fremdkörpers musste die Hündin zusätzlich wegen einer Blasenentzündung behandelt werden. Das Veterinäramt griff daraufhin ein und beschlagnahmte die Fellnase.

Unklare Täterschaft

Wer für die Tat verantwortlich ist, bleibt bisher ungeklärt. Die Hundehalterin weist jede Schuld von sich und erklärte, sie vermute die Misshandlung in ihrem Arbeitsumfeld. Sie arbeitet in einer Kindertagesstätte, in der der ausgebildete Therapiehund regelmäßig eingesetzt wurde.

Das Gericht verwies jedoch darauf, dass es keinerlei Belege für diese Annahme gibt. Die Ermittlungen dauern an – die Zukunft der Hündin bleibt bis zur endgültigen Klärung offen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz verdeutlicht, dass im Zweifel das Wohl des Tieres Vorrang hat. Für die Golden-Retriever-Hündin bedeutet das zwar die Trennung von ihrer Halterin, zugleich aber Schutz vor möglichen weiteren Misshandlungen. Wer die grausame Tat begangen hat, ist weiterhin ungeklärt.

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Quellen:

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