Hundehaltung in der Mietwohnung: 7 Tipps für Mieter mit Hund

Hundebesitzer haben es bei der Suche nach einer Wohnung nicht leicht. Unsere Tipps helfen dabei, zu verstehen, was Sie bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung beachten sollten.

Hundehaltung in der Mietwohnung: Tipps für Mieter mit Hund
Tipps für Mieter mit Hund© pressmaster - stock.adobe.com

Die Wohnungssuche ist für Hundehalter oft sehr schwierig. Denn leider dulden nicht viele Vermieter Hunde in ihren Wohnungen. Gund dafür sind oft Vorurteile, wie "Hunde sind laut" oder "Hunde verursachen viel Dreck".

Doch darf ein Vermieter die Hundehaltung generell verbieten? Und wie klappt das Wohnen mit Hund in einer Hausgemeinschaft ohne Ärger? Diese Tipps und rechtlichen Vorschriften verschaffen Ihnen einen guten Start ins neue Heim.

1. Hundehaltung verboten?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein generelles Haustierverbot wurde abgeschafft. Künftig muss der Vermieter einen triftigen Grund liefern, warum er die Tierhaltung in seiner Wohnung nicht duldet.

Vermieter sprechen aber oft ein ausdrückliches Hundeverbot aus. Oder Sie legen fest, dass die Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, was laut Bundesgerichtshof dann wirksam ist. Doch ohne Begründung darf der Vermieter Hunde nicht ablehnen. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung gar nicht erwähnt ist.

Wer trotz eines bestehenden Verbots seinen Hund in der Wohnung hält, kann aus dem Mietverhältnis gekündigt werden.

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Hundeverbot? Nur aus ganz bestimmten Gründen. © stock.adobe.com/Drazen

2. Seien Sie ehrlich

Den Hund heimlich mit einziehen zu lassen oder sich ohne Erlaubnis später einen Hund anzuschaffen, kann fatal enden. Schlimmstenfalls folgt darauf eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Nehmen Sie deshalb den Hund zur Vertragsunterschrift oder schon vorher mit zu Ihrem Vermieter. Zeigen Sie, dass Ihr Hund freundlich ist engen Bezug zu Ihrer Familie hat. Viele Vermieter, die eigentlich gegen die Haustierhaltung sind, lassen sich bei einem persönlichen Treffen oft umstimmen.

Und auch wenn Sie schon Mieter sind und sich später einen Hund anschaffen: Beziehen Sie den Vermieter (und die Nachbarn) immer mit ein. Sie ersparen sich so nervige Diskussionen. Ein Hund bleibt, anders als manch andere Haustiere, ganz sicher nicht unbemerkt.

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Zeigen Sie, wie familienbezogen Ihr Hund ist. © Stock.adobe.com/pressmaster

3. Kleine Hunde haben gute Chancen

Die Amtsgerichte sind sich uneins, was als Kleintier (also grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig) gilt. Bei Katzen muss der Vermieter laut Gerichtsbeschlüssen sehr gute Argumente gegen die Haltung haben – meistens werden diese erlaubt.

Doch auch bei kleinen Hunderassen fällt das Urteil oft zugunsten des Mieters aus. So konnte sich in Hamburg (Az. 334 S 26/01) beispielsweise ein Ehepaar durchsetzen und durfte seinen kleinen Hund in der Mietwohnung halten.

Grundsätzlich haben kleine Hunderassen bessere Chancen als große – selbstverständlich hängt das aber am Ende immer noch von dem Vermieter ab.

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Kleine Hunde dürfen oft eher einziehen als große.© stock.adobe.com/VK Studio

4. Hausordnung für Hunde

Die Hausordnung sollten Sie genau studieren. Darin ist meist auch festgehalten, ob für Hunde bestimmte Regeln gelten, wie beispielsweise folgende:

  • Der Hund muss im Treppenhaus angeleint sein.
  • Der Hund darf den Sandkasten im Hof nicht "nutzen".
  • Das Treppenhaus muss sauber gehalten werden.
  • Die Grünflächen sind nicht für Hunde gedacht.

Auch wenn diese Regeln nicht in der Hausordnung festgelegt sind, ist es trotzdem empfehlenswert, den Hund beispielsweise häufiger als nötig zu bürsten. So fliegen die Haare nicht überall herum. So gut es geht, sollte der Hund generell an übermäßigem Gebell gehindert werden. Denn: Geruchs- und Lärmbelästigung sowie starke Verschmutzung sind die häufigsten Gründe für eine Klage der Vermieter.

Achtung: Auch wenn es nicht schriftlich festgehalten ist, sollte es für alle Hundebesitzer selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften der Hunde sofort und überall zu beseitigen.
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Im Treppenhaus gehört jeder Hund an die Leine. © stock.adobe.com/Karoline Thalhofer

5. Parasitenschutz ist wichtig

Zecken, Flöhe und Würmer sind häufig bei Hunden zu finden. Doch für Kinder, ältere oder auch kranke Menschen, können diese Parasiten unter Umständen gefährlich werden.

Um jeglichen Konflikt zu vermeiden und Ihre Nachbarn zu beruhigen, sollten Sie Ihren Hund vor Zecken, Flöhe und Würmer entsprechend schützen.

6. Tierische Nachbarn

Informieren Sie sich vor Ihrem Einzug in ihre neue Wohnung, ob bereits andere Tiere im Haus leben, um Ärger zu vermeiden. Freilaufende Katzen im Treppenhaus könnten Ihren Hund reizen oder das Gebell anderer Hunde ihn zum Mitmachen verführen.

Außerdem: Gibt es bereits einen Fall von Hundehaltung in einer der Mietwohnungen, tut sich der Vermieter schwer, ausgerechnet Ihnen die Haltung zu verbieten.

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Auch mit den tierischen Nachbarn muss der Hund auskommen. © stock.adobe.com/kobkik

7. Auf eine gute Nachbarschaft!

Versuchen Sie, einen guten Start für sich sowie Ihren Hund in der Nachbarschaft zu schaffen. Bestimmt haben Sie ein schönes Foto von Ihrem Hund. Drucken Sie das auf eine Karte und schreiben Sie Ihren neuen Nachbarn eine Willkommensnachricht in seinem Namen.

Führen Sie ihn ein mit all seinen Stärken und Schwächen. So haben Ihre Mitmieter die Möglichkeit, ihn schon ein wenig kennenzulernen und freuen sich dann vielleicht umso mehr auf eine persönliche Begegnung. Das zeigt meistens positive Wirkung.

Hund zu Besuch

Auch wenn die dauerhafte Hundehaltung in einer Mietwohnung untersagt ist, darf ein Hund dennoch zu Besuch kommen. Um jedoch keinen Unmut bei dem Vermieter auszulösen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass dies nicht zu lang und nicht zu häufig vorkommt.

Denn auch hier gilt: Selbst regelmäßiger Hundebesuch ist verboten, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung untersagt (Amtsgericht Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Die Haltung von Hunden und Katzen darf also in der Mietwohnung nicht mehr generell vertraglich verboten werden. Die Begründung des 8. Zivilsenats in Karlsruhe lautete damals: "Die Vertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet".

Dies heißt aber gleichzeitig nicht, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann". Vor allem in Großstädten sind Hunde in Mietwohungen weniger gern gesehen. Ob ein Hund gehalten werden darf, wird nun stets im Einzelfall getroffen. Unsere Tipps ermöglichen aber die besten Chancen für Sie und Ihren Hund.

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