Neue Katzenverordnung: Das müssen Halter beachten
In Hamburg tritt ab 2026 eine neue Regelung für Katzenbesitzer in Kraft.
Der Hamburger Senat spricht von einem bedeutenden Fortschritt im Bereich Tierschutz durch die Einführung der Katzenschutzgrundverordnung. Seit Langem setzt sich unter anderem der Hamburger Tierschutzverein (HTV) für eine solche Maßnahme ein.
Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen in Hamburg zu reduzieren.
Ab 2026: Neue Vorschriften für Katzenhalter in Hamburg
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Katzen, die Freigang erhalten, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt mittels eines Mikrochips.
Zusätzlich ist die Registrierung des Tieres bei einer anerkannten Registrierstelle erforderlich. Bereits registrierte Tiere, beispielsweise bei "Tasso-Haustierzentralregister" oder "Findefix – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes", müssen nicht erneut gemeldet werden.
Die Kastration kann ab einem Alter von fünf Monaten durchgeführt werden. In bestimmten Fällen kann die Behörde Ausnahmen von der Kastrationspflicht genehmigen.
Rund 10.000 streunende Katzen in Hamburg
"In Hamburg leben schätzungsweise 10.000 freilebende Katzen. Kämpfe um Reviere, begrenzte Nahrungsressourcen und das Leben ohne Schutz fördern Krankheiten und Verletzungen", erklärt Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz.
"Hauskatzen, die draußen unterwegs sind, müssen zukünftig gechippt, registriert und kastriert werden, um unkontrollierte Vermehrung und damit verbundenes Tierleid zu verhindern", so Gallina weiter.
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