Wer zahlt, wenn die Katze notbehandelt wird? Gericht klärt Haftungsfrage
Eine Freigänger-Katze erhält eine Notbehandlung, ohne Kenntnis des Halters. Wer trägt dann die Kosten? Ein Gerichtsurteil bringt jetzt Klarheit.
Wer zahlt, wenn die Katze auf Freigang notbehandelt werden muss? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München sorgt für Klarheit: Wenn ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht wird, haftet der Tierhalter für die entstandenen Kosten.
Die Vorgeschichte: Freigänger-Kater Rocky wird bewusstlos aufgefunden
Der Kater Rocky war allein auf Freigang, als ihn eine fremde Person in bewusstlosem Zustand fand. Eine Münchener Tierrettung brachte ihn in eine Tierklinik, wo er als Notfall behandelt wurde. Dank seiner Kennzeichnung und Registrierung konnte die Besitzerin des Katers schnell ausfindig gemacht werden. Diese jedoch weigerte sich, die Behandlungskosten von 565,31 Euro zu übernehmen – mit der Begründung, sie sei nicht vorab informiert worden. Der Fall landete vor Gericht.
Gerichtsurteil: Katzenhalterin muss Kosten tragen
Das Amtsgericht München entschied jetzt zugunsten der Tierklinik. Die Richter sahen den Anspruch der Klinik auf die Erstattung der Kosten gemäß §§ 683, 677 und 670 BGB als gerechtfertigt an. Die Klinik habe im Interesse der Tierhalterin gehandelt, da die Versorgung des Katers eine Notwendigkeit gewesen sei.
Auch der Einwand der Katzenbesitzerin, sie hätte vor der Behandlung informiert werden müssen, wies das Gericht zurück. Da es sich um eine Notfallsituation handelte, seien die Maßnahmen gerechtfertigt gewesen. Aussagen von Zeuginnen und die Behandlungsdokumentation bestätigten dies.
Was bedeutet das Urteil für Tierhalter?
Das Urteil macht klar, dass Tierhalter für die Kosten einer Notfallbehandlung ihrer Tiere selber tragen - auch wenn sie keine Kenntnis von der Behandlung hatten. Eine Tierversicherung kann sinnvoll sein, um sich vor hohen Behandlungskosten zu schützenZudem macht der Fall um Kater Rocky deutlich, wie wichtig es ist, Freigänger-Tiere zu kennzeichnen und zu registrieren, damit sie im Ernstfall schnell identifiziert werden können.