Stadt Walldorf (Baden-Württemberg) verbietet Hauskatzen den Freigang
Um einen vom Aussterben bedrohten Vogel zu schützen, dürfen Hauskatzen in Walldorf (Baden-Württemberg) das Haus nur noch unter Aufsicht verlassen.
Durch eine Allgemeinverfügung verbietet die Untere Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis bis Ende August 2022 den Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf (Baden-Württemberg).
Wer seine Katze im betroffenen Gebiet dennoch rauslässt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Durch dieses Vorgehen soll die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche geschützt werden. Das Verbot soll sogar bis 2025 immer von Anfang April bis Ende August gelten.
Im betroffenen Gebiet halten sich derzeit drei Brutpaare von Haubenlerchen auf. Jungvögel, die noch nicht fliegen können, sind durch Katzen besonders bedroht. Der Bestand der Haubenlerche ist in Westeuropa stark gefährdet. Seit 1980 ist die europäische Gesamtpopulation um 98 Prozent geschrumpft. Die Haubenlerche ist in der Bundesrepublik laut Bundesnaturschutzgesetzt daher eine streng geschützte Art.
Katzenhalter wollen gegen die Verfügung vorgehen
Laut Stuttgarter Zeitung sind rund 3000 Haushalte und mehrere hundert Katzen von diesem Verbot betroffen. Viele Beschwerden sind bereits eingegangen. Denn Katzen, die Freigang gewohnt sind, für mehrere Wochen einzusperren, ist beinahe nicht möglich.
Im Einzelfall erlaubt die Allgemeinverfügung allerdings Katzenhaltern, ihre Katzen weiterhin nach draußen zu lassen – zum Beispiel wenn per GPS-Tracking nachgewiesen werden kann, dass die Katze nicht durch das betroffene Gebiet streift.