EU verbietet Verstümmelungen bei Hund und Katze
Ein neues EU-Gesetz soll grausame Praktiken bei Haustieren eindämmen – mit Chip-Pflicht, Haltungsregeln und Zuchtverboten.
Das Europäische Parlament will künftig schärfer gegen körperliche Eingriffe an Haustieren vorgehen: Eingriffe wie das Kupieren von Ohren und Ruten bei Hunden oder das Entfernen von Stimmbändern sollen weitgehend verboten werden. In Straßburg stimmten die Abgeordneten am Donnerstag für ein neues Gesetz, das Züchtern in der EU umfangreiche Auflagen macht. Unter anderem sollen künftig alle Hunde und Katzen verpflichtend mit einem Mikrochip ausgestattet werden, der Alter, Geschlecht und Herkunft dokumentiert.
Flächendeckende Chip-Pflicht
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen zunächst alle Hunde, fünf Jahre später auch alle Katzen in der EU eindeutig identifizierbar sein. Tierärzte sollen die Chips unter die Haut implantieren – für Züchter, Tierheime und private Halter wird dies zur Pflicht. Noch offen ist, wer für herrenlose Tiere auf Europas Straßen zuständig ist.
Maßnahmen gegen illegalen Tierhandel
Ziel der Maßnahmen ist es auch, dem illegalen Handel mit Haustieren Einhalt zu gebieten. Laut EU-Kommission werden in der Union jährlich rund 1,3 Milliarden Euro mit dem Verkauf von Hunden und Katzen umgesetzt. Viele dieser Tiere leben unter mangelhaften Bedingungen – in zu engen Käfigen, mit unzureichender Nahrung und ohne notwendige Impfungen.
Stärkere Verantwortung für Tierhalter und Tierheime
Zukünftig sollen Tierheime verpflichtet sein, vor der Abgabe zu prüfen, ob eine Familie zur Tierhaltung geeignet ist. Auch Halter selbst werden stärker in die Verantwortung genommen. Der verabschiedete Text betont: „Die Sorge für ein Tier erfordert finanzielle Mittel. Es ist verboten, das Tier auszusetzen, nachdem Sie es in Ihre Obhut genommen haben.“
EU-weite Standards für Haltung und Zucht
Das Gesetz will EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Tierhaltung etablieren. Verstümmelungen sollen nur noch aus medizinischer Notwendigkeit und unter Narkose erfolgen dürfen. Brutale Trainingsmethoden wie Stromhalsbänder werden untersagt. Für Polizei-, Militär- und Zollhunde sind allerdings bestimmte Ausnahmen vorgesehen.
Verbot qualvoller Zucht und Inzucht
Übertriebene Zuchtmerkmale, wie extrem kurze Gliedmaßen oder stark abgeflachte Nasen, sollen nicht weiter forciert werden. Tiere mit solchen Merkmalen oder körperlichen Eingriffen sollen künftig nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen dürfen.
Darüber hinaus enthält das Gesetz ein Verbot der Inzucht zwischen Elterntieren und deren direkten Nachkommen über zwei Generationen hinweg sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Zu junge oder zu alte Tiere sollen nicht mehr zur Zucht verwendet werden, und Hündinnen oder Katzen sollen nach maximal drei Würfen in zwei Jahren eine Zuchtpause erhalten.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch mit dem Ministerrat der 27 EU-Staaten abgestimmt werden – der endgültige Beschluss wird erst in einigen Monaten erwartet.
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