Strafreize für Diensthunde? Deutscher Tierschutzbund kritisiert Gesetzes-Entwurf

Strafreize und Stachelhalsbänder könnten für die Ausbildung von Diensthunden in Deutschland weiterhin verwendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Landestierschutzminister.

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Stachelhalsbänder könnten weiterhin in der Ausbildung verwendet werden.© stock.adobe.com/Aler

Das Land Niedersachsen brachte in der Bundesratssitzung vom 10.12.2021 einen Entwurf dazu ein, das Tierschutzgesetz zu ändern: Zwar sollen ab Januar 2022 Strafreize und andere fragwürdige Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder in der Hunde-Erziehung verboten sein. Doch Diensthunde sollen laut dem Antrag aus Niedersachsen davon ausgenommen werden, wie der Deutsche Tierschutzbund e. V. (DTSchB) in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Aus Sicht des DTSchB würde eine Ausnahmeregelung für Diensthunde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Deswegen appelliert der Dachverband an die Landestierschutzminister, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.  

Diensthunde als Hunde zweiter Klasse

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes kritisiert den Entwurf aus dem Land Niedersachsen scharf: „Der Gesetzentwurf zeigt, worauf es immer wieder Hinweise gegeben hat: dass Diensthunde bei Polizei, Zoll und Bundeswehr bislang nicht nach tierschutzgerechten Methoden im Sinne des Tierschutzgesetzes ausgebildet werden – und es auch weiterhin nicht sollen.“

Außerdem sei der Entwurf viel zu schnell eingereicht worden. Laut der Pressemitteilung des DTSchB bemängelt Thomas Schröder, dass keine Zeit für eine „fachliche Ausschussberatung“ geblieben sei und bezeichnet die Art des Verfahrens als einen „Skandal und ein[en] Überfall auf das Tierschutzgesetz.“ Mit diesem Entwurf würden „Diensthunde zu Hunden zweiter Klasse gemacht.“

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Diensthunde würden zu Hunden zweiter Klasse gemacht.© stock.adobe.com/Africa Studio

Angeblich keine anderen Erziehungsmethoden möglich

Strafreize werden in dem Entwurf des Landes Niedersachsen als Mittel dargestellt, die „keine ‚erheblichen‘ Schmerzen, Leiden und Schäden hervorrufen“. So heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e. V., der diese Aussage für falsch erklärt. Außerdem sollen laut Antrag solche Hilfsmittel nur für Hunde eingesetzt werden, die nicht durch andere Methoden kontrolliert werden könnten.

Nicht nur das, sondern auch fehlende Kontrollen kritisiert der DTSchB weiterhin. Die Hunde-Ausbilder würden zu wenig geprüft, weshalb die Gefahr des Missbrauchs der fragwürdigen Erziehungs-Hilfsmittel zu hoch sei.

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