Scheidung: Wer kriegt das Haustier?
Bei einer Trennung werden viele Dinge aufgeteilt, doch bei einem Haustier ist das nicht ganz so einfach. Wer bei der Scheidung Anspruch auf das gemeinsame Tier hat und wie Sie sich bei dieser Streitfrage viel Ärger ersparen können, erfahren Sie hier.
Geht die Ehe in die Brüche, stellt sich die Frage, wer das gemeinsame Haustier nach der Scheidung behalten darf. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist ein Tier zwar keine Sache. Trotzdem zählt es zum Hausrat. Und der muss aus rechtlicher Sicht gleichmäßig unter den Eheleuten bis zum Scheidungstermin aufgeteilt werden.
Einen Hund, eine Katze oder einen Wellensittich kann man natürlich nicht aufteilen. Deshalb gibt es in Deutschland klare Gesetze dafür, wer das Haustier nach der Scheidung kriegt.
Wer bestimmt, wer das Haustier bekommt?
Generell gilt in Deutschland: Wer der Alleinbesitzer des Haustieres ist, bekommt es in der Regel auch nach der Scheidung. Denn dann zählt das Tier nicht zum gemeinsamen Hausrat und muss demnach auch nicht geteilt werden. Allerdings muss der Ehepartner belegen, dass er der Alleinbesitzer ist.
Das Gericht prüft im Streitfall aber, wem das Tier rechtlich zugeordnet ist. Dann ist es nicht nur wichtig, wer der Besitzer des Haustieres ist, sondern auch
- wer das Haustier im Alltag gefüttert und gepflegt hat.
- wer mit dem Haustier beim Tierarzt war.
- wer sich im Alltag mit dem Tier beschäftigt hat.
- wer die stärkere Bindung zu dem Haustier hat.
- wer sich besser um das Haustier kümmern kann.
Außerdem prüft das Gericht, ob das Tier einem der Eheleute bei Krankheiten hilft, wie beispielsweise bei einer Depression. Der betroffene Ehepartner hat dann gute Chancen, das Haustier nach der Scheidung zu bekommen, obwohl er oder sie nicht der Alleinbesitzer ist.
Eheleute können sich nicht einigen – was dann?
Haben die Ehepartner sich gemeinsam das Haustier zugelegt und fehlt der Kaufbeleg, gehört es aus rechtlicher Sicht beiden Personen. Wie mit Haushaltsgegenständen üblich (zu denen laut Gesetz auch Haustiere zählen), die beide Eheleute behalten möchten, müsste es verkauft und der Erlös geteilt werden.
In der Praxis ist das natürlich für fast keinen Tierhalter eine Option. Deshalb entscheidet in Streitfällen allein das Gericht, wer den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier nach der Scheidung kriegt. Doch der andere Ehepartner geht nicht ganz leer aus: Häufig wird im Gegenzug demjenigen, der das Haustier nicht bekommen hat, etwas anderes Wertvolles aus dem Hausrat zugesprochen. Das kann beispielsweise das Auto sein.
Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht für Haustiere?
Ein Sorgerecht oder einen Anspruch auf Unterhalt wie bei Kindern gibt es bei Haustieren in Deutschland nicht. Das heißt, dass derjenige, der das Haustier nach der Scheidung bekommen hat, allein für die gesamten Kosten aufkommen muss, die mit der Tierhaltung einhergehen. Dazu gehören unter anderem
- Futterkosten
- Tierarztkosten
- Kosten für die Tier-Ausstattung
Auch ein Umgangsrecht für Tiere gibt es in Deutschland nicht. Wer sein Haustier nach der Scheidung sehen möchte, sollte das privat klären.
Getrennt lebend: Wer kriegt das Haustier?
Sind die Eheleute noch verheiratet, leben aber in Trennung, kann die sogenannte „Billigkeit“ (§ 1361a Abs. 2 BGB) in Kraft treten.
Nach der „Billigkeit“ wird das Haustier bis zur Scheidung dort untergebracht, wo es bis zu diesem Zeitpunkt am sinnvollsten für alle Beteiligten – auch für das Tier – ist. Ein Beispiel hierfür wäre, dass ein Kind mit der Scheidung seiner Eltern ohnehin schon überfordert ist und nicht auch noch auf den Hund oder die Katze verzichten sollte. Das Tier bleibt deswegen dort, wo auch das Kind lebt. Natürlich spielt es bei dieser Entscheidung auch eine Rolle, wo das Tier glücklicher sein kann.
Nach der Scheidung treten jedoch die Regeln in Kraft, die zuvor vom Gericht und den Eheleuten für das Leben nach der Ehe bestimmt worden sind.
Schon vor der Scheidung Streitfragen klären
Nur in einem notariell beglaubigten Dokument lassen sich mögliche Umgangszeiten oder Festlegungen zum Unterhalt rechtsgültig festhalten. Das heißt, diese Regelungen können im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert werden.
Es ist nicht schön, sich schon vor dem Ernstfall mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, dass die Ehe auseinandergehen könnte. Auch der Gedanke daran, das geliebte Haustier abgeben zu müssen, schmerzt. Trotzdem ist es nur klug, sich vorher darauf zu einigen, was in einem solchen Fall passieren soll. Das kann allen viel Leid ersparen und nicht zuletzt auch dem Tier.