Vom Partner getrennt: Wer kriegt den Hund? Rechtsanwalt klärt auf
Wenn Paare sich trennen, stellt sich oft die Frage: Wer bekommt den Hund? Warum das keine einfache Entscheidung ist – und was rechtlich wirklich zählt.
Wenn Paare sich trennen, bleibt selten nur das Herz gebrochen. Es geht auch ums Auto, die Wohnung – und manchmal um das liebste Familienmitglied auf vier Pfoten: den gemeinsamen Hund. Doch wer darf ihn behalten? Und was passiert, wenn sich beide nicht einigen können? Der Kampf ums Tier ist nicht nur emotional, sondern auch juristisch hochkomplex.
Wenn die Liebe geht, bleibt der Hund
Trennungen reißen tiefe Gräben – nicht nur zwischen Menschen. Auch Hunde leiden mit. Sie spüren die Spannungen, vermissen Bezugspersonen und reagieren oft mit Angst oder auffälligem Verhalten.
Tierliebe vor Paragraphen – die Rechtslage
Bei einer Trennung stellt sich die Frage: Wer bekommt das Sorgerecht für den Hund?
„In den wenigsten Fällen kommen zu mir die Streithähne, die dem Ex-Partner noch einen reinwürgen wollen“, sagt Rechtsanwalt Danilo Saraiva von der Kanzlei Hasselbach in Köln im Partner Hund Magazin. „Es geht vielmehr um persönliche Bindungen.“ Viele Klienten könnten nicht verstehen, warum sie plötzlich ausgeschlossen werden, nachdem sie sich lange um das Tier gekümmert hätten.
Die Rechtslage in diesem Fall ist komplex. Entscheidend ist: Waren die Partner verheiratet oder nicht? Bei Eheleuten fällt der Hund unter das Familienrecht. Bei unverheirateten Paaren greift das Sachenrecht oder Gemeinschaftsrecht. Das bedeutet: Der Hund gilt juristisch als „Sache“, auch wenn das kaum jemandem gerecht erscheint. Trotzdem ist das nur der Anfang.
Der Anwalt schildert: „Ein Kaufvertrag ist ein Indiz, aber er regelt noch nicht die Eigentumslage.“ Wer also glaubt, mit der Rechnung auf Nummer sicher zu gehen, irrt. Wurde der Hund verschenkt? Wer hat den Kontakt zum Züchter hergestellt? Wer zahlt Steuern und Versicherungen? Wer war in der Hundeschule? All diese Fragen helfen, ein Gesamtbild zu erstellen. „Ich muss mir die gesamte Situation ansehen, um zu entscheiden, wer Eigentümer ist und wie gut dann die Chancen sind, das Tier zu behalten oder zurückzubekommen“, so Saraiva.
Doch auch der Zeitpunkt ist entscheidend. Wer sich zu spät meldet, riskiert, dass das Gericht die Bindung zwischen Hund und Halter nicht mehr für stark genug hält. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Artikel "Scheidung: Wer kriegt das Haustier?" - jetzt lesen!
Das Tierwohl entscheidet – nicht das Ego
Im Familienrecht gilt das Kindeswohl als oberstes Prinzip – und genau dieses Denkmuster sollte auch beim Hund angewendet werden. Wo geht es dem Tier besser? Wer kann sich angemessen kümmern? „Obwohl man sehr nüchtern über die Angelegenheit spricht, genießen Tiere einen besonderen Schutz“, betont Saraiva. „Man kann sie nicht als Gegenstand behandeln, sondern das Tierwohl nimmt eine bedeutende Rolle ein.“
Was viele vergessen: Auch Hunde leiden unter Trennung. Verhaltensprobleme, Ängste und Orientierungslosigkeit sind keine Seltenheit. Manchmal ist es sogar besser für das Tier, wenn eine belastende Atmosphäre verschwindet – auch wenn das bedeutet, nur bei einem der Ex-Partner zu leben.
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Vorsorge ist besser als Streit
Um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen, rät der Anwalt zu einem klaren Vertrag – am besten schon beim Kauf. „Eine gute Möglichkeit ist, ein formloses Schriftstück aufzusetzen“, sagt Saraiva. Darin sollte genau geregelt sein, wer im Trennungsfall Eigentümer ist. Auch Details wie Rasse, Farbe und besondere Merkmale gehören hinein. „Es ist wichtig, die Einigung so genau wie möglich zu formulieren, damit sie auch vollstreckbar ist.“
Solch eine Vereinbarung kann Konflikte verhindern – und sorgt dafür, dass nicht ein Gericht über das Schicksal des Hundes entscheiden muss. Denn letztlich sollte im Mittelpunkt stehen, was für den Hund das Beste ist – nicht, wer am lautesten auf sein Recht pocht.
Quelle: Partner Hund Magazin, Ausgabe 06/24
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