Die Mops-Affäre: So endet der Rechtsstreit um Pfand-Mops Edda
Der Rechtsstreit um „Pfandmops“ Edda, der mittlerweile Wilma heißt, beschäftigt die Gerichte bereits seit 2019 und wurde sogar international bekannt. Angeklagt wurde die Stadt Aalen, die den gepfändeten Mops in einem Online-Portal anbot und ihn als kerngesund deklarierte.
Die Mops-Hündin „Edda“, jetzt umbenannt in Wilma, wurde einst von der Stadt Aalen (NRW) gepfändet und von einem Gerichtsvollzieher der Stadt in einer Online-Anzeige für 750 Euro angeboten. Sie wurde als „nicht kastriert“ und „nach Rücksprache mit dem zuständigen Tierarzt kerngesund“ beschrieben, was Käuferin Michaela Jordan, Mops-erfahrene Polizeihauptkommissarin, zur Entscheidung bewegte, den Kauf im Vertrauen auf diese Angaben abzuschließen. Tatsächlich leidet der Mops unter schweren Augenproblemen, die hohen Behandlungskosten nach sich ziehen. Dies führte zu einem komplexen Rechtsstreit, der den Mops weltberühmt machte.
Ihr Plan: Den Hund zu kaufen und ihn der Familie, von der er gepfändet wurde, wieder zurückzugeben. Doch die Familie will ihn nicht haben. Der Mops sei krank und die Tierarztkosten könne sich die Familie sowieso nicht leisten.
Behandlungen kosten mehrere Tausend Euro
Kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass Wilma an schwerwiegenden Augenproblemen litt. Dies ist bei der Mops-Rasse zwar keine Seltenheit, jedoch war in der Anzeige keine Rede von derartigen Gesundheitsproblemen. Wilma hat nach innen wachsende Wimpern, die die Hornhaut durchstochen hatten. Dies führte zu kostspieligen Operationen, darunter eine Notoperation nur drei Wochen nach dem Kauf, um eine drohende Erblindung zu verhindern.
Die Mops-Affäre: Das endgültige Urteil
Der Fall gelangte im November 2019 erstmals vor Gericht, als Michaela Jordan den Verkäufer verklagte, da sie sich durch die ausgelassenen Angaben in der Anzeige getäuscht fühlte. Die Kosten für die medizinischen Behandlungen und die tägliche Augensalbe summierten sich auf mehrere Tausend Euro:
Bereits vor dem ersten Prozess musste Wilma fünfmal operiert werden, inzwischen gab es zwei weitere Operationen. Allein für eine teure Augensalbe, die Wilma immer noch täglich braucht, hat Jordan inzwischen mehr als 4000 Euro ausgegeben. Jordan forderte von der Stadt Ahlen, dass diese die künftigen Behandlungskosten übernimmt. Der Streitwert wird auf rund 19.000 Euro geschätzt.
Jordan ist jetzt erneut gescheitert. Das Gericht begründet, dass es bei den Krankheiten um Standard-Augenerkrankungen bei Möpsen ginge. Der Erwerber eines Mopses könne nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund sei.
Jordan ist enttäuscht: „Mir geht es nicht ums Geld“, sagt sie. „Ich wollte Gerechtigkeit. Ich finde es nicht in Ordnung, dass eine Stadt überhaupt einen Hund pfändet, dann die Unwahrheit über seinen Gesundheitszustand sagt – so kann man sich doch nicht verhalten." Bis heute habe sie nicht einmal eine Entschuldigung der Stadt Ahlen gehört.
Wilma hat Glück. Die Polizeihauptkommissarin will sich weiterhin um die kranke Mops-Hündin kümmern, das war für sie nie die Frage.
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