Wenn das Haustier stirbt

Zum Schmerz über den Verlust des Heimtieres kommt meist noch das Problem: Wo findet man für den guten alten Freund, die langjährige treue Gefährtin eine würdige Ruhestätte? Wer seinen toten Vierbeiner im Wald, am Wegesrand oder sonst wo auf öffentlichem Grund bestattet, macht sich strafbar.

Wenn das Haustier stirbt
Was tun, wenn das Haustier stirbt?© Kristina Blokhin-stock.adobe.com

Für die Tierkörperbeseitigung gilt in Deutschland eine EU-Vorschrift, die das Vergraben toter Tiere nur noch mit einer Genehmigung erlaubt. Um nicht jeden Einzelfall überprüfen zu müssen, können die Behörden jedoch eine "Allgemeinverfügung" erlassen.

Bis ins Jahr 2002 war jedem klar, dass tote Haustiere im eigenen Garten vergraben werden dürfen. Doch vor dem Hintergrund der BSE-Krise schaltete sich die EU ein und verfasste eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie. Demnach müssen verstorbene Haustiere in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.

In Deutschland wurde diese Verordnung durch das "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" vom 25.10.2004 in nationales Recht umgesetzt. Gewöhnungsbedürftig ist, dass unter diese Bezeichnung auch das Vergraben toter Haustiere fällt.

Sowohl die EG-Verordnung als auch das deutsche Gesetz stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter, mit dem Naturschutzrecht vereinbarten Vorgaben zuzulassen. Dazu bedarf es einer "Allgemeinverfügung", mit der eine Angelegenheit bis zu deren Widerruf geregelt wird.  Tendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren.

So gilt z.B. in Braunschweig: "Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt." Ausgenommen sind natürlich seuchenverdächtige bzw. seuchenkranke Tiere, die in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt müssen. Ebenfalls verboten ist das Vergraben toter Tiere in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen.

Keine Einschränkungen gibt es bei Urnenbestattungen. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder vergraben.

In Österreich sind die Bestimmungen je nach Bundesland verschieden. In einigen Bundesländern ist das Begraben eines Tieres auf dem eigenen Grundstück nur mit einer behördlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Einige Bundesländer verbieten es ganz. Urnen dürfen aber mit nach Hause genommen werden. Es gibt auch einige Tierfriedhöfe und Tierbestatter. Die antares-Tierbestattunghat z.B. mehrere Filialen in Österreich, holt verstorbene Tiere landesweit ab und bringt Urnen persönlich zurück.

In der Schweiz ist die Bestattung eines Tieres im eigenen Garten erlaubt, wenn das Tier nicht mehr als 10 kg wiegt. Das Grab muss mindestens 1,2 m tief sein.

Tote Tiere, die nach der Einschläferung beim Tierarzt bleiben, müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz der Tierkörperverwertung übergeben werden. Es ist verboten sie in freier Natur, in oder nahe bei Wasserschutzgebieten oder am Rande von öffentlichen Plätzen und Wegen zu begraben. In einzelnen Gemeinden kann es auch weitergehende Verbote geben. Keine Einschränkung gibt es bei Urnen. Diese dürfen mit nach Hause genommen werden.

Da nur wenige Halter einen eigenen Garten haben, in dem sie das Tier begraben können, haben wir alle uns bekannten Adressen rund um das Thema Tierbestattung zusammengetragen.

Wir hoffen, dass mit diesen Informationen Menschen gedient ist, die um ihr Tier trauern. Klicken Sie auf das Bundesland, in dem Sie nach einem Tierfriedhof suchen möchten. Wir haben Ihnen auch eine Auswahl von Tierfriedhöfen aus Österreich und der Schweiz zusammengestellt.

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