Fahrabzeichen für Pferdefreunde

Fahren liegt im Trend. Immer mehr Pferdefreunde begeistern sich für Geschirr und Kutsche. Doch Fahren will gelernt sein: Auch hier bieten verschiedene Abzeichen sinnvolle Qualifikationen.

Voraussetzung für den Erwerb eines Fahrabzeichens ist der Basispass Pferdekunde. Ist das geschafft, kann der Fahrer grundsätzlich zwischen den Geländeabzeichen und den Deutschen Abzeichen Fahren wählen. Unter die Geländeabzeichen fallen der Fahrpass und die Abzeichen im Wander- und Distanzfahren (analog zum Reitpass und den Abzeichen im Wander- und Distanzreiten). Die Deutschen Abzeichen Fahren werden von Klasse IV bis Klasse I angeboten. Die Prüfungen teilen sich in Theorie und Praxis. Neben allgemeiner Pferdekunde geht es in der Theorie unter anderem um Fahrlehre und LPO (Leistungsprüfungsordnung). Bei allen Fahrabzeichen wird nach dem Achenbach-System gefahren. Diese Form der Leinenführung wird u.a. in den vorbereitenden Lehrgängen vermittelt. Bei den Fahrabzeichen werden eine Dressurprüfung und ein Stilhindernisfahren in den entsprechenden Schwierigkeitsgraden absolviert.

Das kleine Fahrabzeichen Klasse IV

Für das kleine Abzeichen gilt keine Altersbegrenzung. Jugendliche müssen jedoch in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des Fahrabzeichens Kl. IV ist, auf dem Kutschbock sitzen. Die Pferde bzw. Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein; pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt. K-Ponys sind nur für Jugendliche bis 16 Jahre zugelassen.

Die Fahrabzeichen Klasse III

Wer mindestens drei Monate im Besitz des Fahrabzeichens Kl. IV ist, kann sich für die Prüfung zum bronzenen Fahrabzeichen Ein-/Zweispänner anmelden. Auch hier sind K-Ponys nur für Jugendliche bis 16 Jahre zugelassen, alle Pferde bzw. Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. Ein Jahr nach dem Erwerb des bronzenen Fahrabzeichens Ein-/Zweispänner kann die Prüfung zum bronzenen Fahrabzeichen Vierspänner abgelegt werden.

Die Fahrabzeichen Kl. II

Auch das silberne Fahrabzeichen kann mit Ein-/Zweispännern oder Vierspännern abgelegt werden. K-Ponys sind hier nicht zugelassen. Voraussetzung ist der Besitz des Fahrabzeichens Kl. III seit mindestens einem Jahr. Darüber hinaus kann das Fahrabzeichen in Silber auch aufgrund von Turniererfolgen von der FN verliehen werden.

Das Fahrabzeichen Kl. I

Wer mindestens seit einem Jahr im Besitz des Fahrabzeichens Kl. II Vierspänner ist, kann das Fahrabzeichen Kl. I erwerben. K-Ponys sind nicht zugelassen. Die vorgestellten Ponys bzw. Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Neben der Dressurprüfung und dem Hindernisfahren für Vierspänner wird auch eine Dressurprüfung mit einem Tandemgespann verlangt. Das Fahrabzeichen Kl. I kann auch aufgrund von Turniererfolgen durch die FN verliehen werden.

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