Europäischer Heimtierausweis
Wer mit seinem Hund innerhalb der EU verreisen will, muss den Europäischen Heimtierausweis mitführen. Um ihn zu bekommen, muss der Hund tätowiert oder gechippt sein.
Einheitliche Regelung
Seit 2004 gelten in allen 25 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen identische Regeln beim Verreisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte jedes Land seine eigenen Reisebestimmungen, was das Reisen sehr kompliziert gestaltete: Häufig mussten Dokumente in verschiedenen Sprachen vorgelegt werden. Nun genügt es, wenn der so genannte Europäische Heimtierausweis mitgeführt wird.
Eindeutige Identität
Der Europäische Heimtierausweis gilt grundsätzlich für die gesamte Lebensdauer eines Tieres und enthält Daten zur Identität des Hundes und die Adresse seines Besitzers. Damit das Tier eindeutig identifiziert werden kann, muss es mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Bis 2012 sind zu diesem Zweck auch noch Tätowierungen zulässig. Für die Einreise in ein Land der EU muss der Hund zudem gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss im Tierpass dokumentiert sein und darf nicht weniger als 30 Tage und nicht länger als ein Jahr vor der Abfahrt erfolgt sein.
Sonderregeln in einigen Ländern
Spezielle Bestimmungen existieren nur noch in Schweden, Großbritannien, Irland und für Nicht-EU-Länder. Vor der Fahrt in eines dieser Länder sollten sich Hundehalter frühzeitig bei den jeweiligen Fremdenverkehrsämtern über die dort herrschenden Bestimmungen informieren.