Blinden- und Gehörlosenhund
Blindenführ- und Gehörlosenhunde haben eines gemeinsam: sie helfen Behinderten dabei, ihr Leben ohne Unterstützung anderer Menschen zu bewältigen.
Blindenführ- und Gehörlosenhunde
Ein Gehörlosenhund unterstützt seinen behinderten Halter, indem er ihn auf wichtige Geräusche aufmerksam macht. Er zeigt das Klingeln des Weckers oder der Türglocke an, meldet Martinshorn und Hupen, führt den Behinderten wenn nötig auch zur Geräuschquelle. Und er stupst seinen Besitzer an, wenn dessen Name genannt wird oder ihm unbemerkt ein Gegenstand heruntergefallen ist.
Sie schenken Ihnen Freiheit
Blindenführhunde assistieren ebenfalls behinderten Menschen in ihrem Alltag. Ihre Aufgabe ist es, Blinden oder schwer sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung in vertrauter und fremder Umgebung zu ermöglichen. Dieser Hund muss nicht nur Hindernisse anzeigen oder umgehen, sondern auch mitdenken: Zu seinem Job gehört es, Befehle, die seinen Halter in Gefahr bringen würden, zu verweigern, z.B. wenn der sehbehinderte Mensch die Straße überqueren will und dort gerade ein Radfahrer angerast kommt.
Ungehorsam, wenn’s sein muss
Hunde, die für behinderte Menschen arbeiten, müssen also über "intelligenten Ungehorsam" verfügen und außerdem auch noch nervenstark, friedfertig und belastbar sein. Die ersten Eignungstests werden schon bei Welpen durchgeführt, die geeigneten Tiere kommen dann zu Patenfamilien, in denen sie etwa ein Jahr leben, sozialisiert und weiteren Tests unterzogen werden. Die Ausbildung selbst ist sehr anspruchsvoll und dauert etwa ein Jahr. Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Blindenführhundausbildung, aber nur selten für das Training des Gehörlosenhundes. Man ist der Meinung, dass sich dessen Fähigkeiten bei einer engen Bindung zwischen Mensch und Tier "automatisch" herausbilden.